Einsatzmöglichkeiten der SE für Großunternehmen
Die SE ist eine anerkannte Rechtsform für international organisierte und dementsprechend grenzüberschreitend tätige Unternehmen (Zitat). Auch die Väter der SE hatten als Nutzer der Gesellschaft insbesondere multinationale Unternehmen im Blick (Zitat). Dies liegt daran, dass die SE die Möglichkeit schafft, ein europaweit bestehendes Netzwerk aus Tochtergesellschaften unter einer einheitlichen Rechtsform zu betreiben (Zitat). Die SE nimmt damit die Rolle der Konzernobergesellschaft ein, die die verschiedenen Tochtergesellschaften steuert. Durch eine solche Umstrukturierung können Verwaltungs- und Rechtsberatungskosten eingespart werden (Zitat), da die zuvor nach dem Recht der einzelnen Mitgliedstaaten gegründeten Tochtergesellschaften nun als rechtlich unselbstständige Niederlassungen behandelt werden, die keine Pflicht zur Erstellung von Bilanzen und deren Prüfung und Veröffentlichung haben und nicht mehr fremden Rechtsordnungen unterliegen (Zitat). Allerdings ist hier anzumerken, dass die Tochtergesellschaften die in der Rechtsform der SE gegründet werden, nach wie vor dem nationalen Recht des Sitzstaates unterliegen, sodass die SE nur einen einheitlichen „Rechtsrahmen“ bietet (Zitat). Besonders große Unternehmen mit entsprechenden Konzernstrukturen können von diesen Vorteilen profitieren. Diese Gestaltungsmöglichkeit, sowie ebenfalls die durch die SE gebotene Gestaltung der Größe des Aufsichtsrates (Zitat), machten sich auch namenhafte Unternehmen wie Allianz AG, Fresenius AG oder Porsche AG zu Nutzen (Zitat).
Da die Gründung der SE im Vergleich zur Gründung der AG recht komplex ist und sowohl Mehrstaatlichkeit als auch Aktiengesellschaften als beteiligte Unternehmen voraussetzt, sind es in den meisten Fällen große Unternehmen mit einer entsprechenden Struktur, welche die Voraussetzungen erfüllen und in der Lage sind, den damit verbundenen Kosten- und Beratungsaufwand zu betreiben (Zitat).
Die SE bietet sich auch dann an, wenn zwei Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten eine grenzüberschreitende Fusion anstreben. Dabei kann die Verschmelzung im Wege der Neugründung einer SE erfolgen. Der Vorteil daraus besteht zum einen darin, dass Aktionäre vollständig in der SE zusammengeführt werden und zum anderen darin, dass die SE eine neutrale Rechtsform ist die die Möglichkeit bietet, einen neutralen Sitz innerhalb der Union zu wählen. Dies gewährleistet eine gleichberechtigte Behandlung beider Fusionspartner (Zitat).
Außerdem punktet die Organisationsstruktur der SE insbesondere bei ausländischen Banken und Kapitalgebern, da diese häufig nur mit dem monistischen System vertraut sind. Anders bei der eher unbekannten deutschen GmbH oder AG, deren Trennung von Vorstand und Aufsichtsrat, Skepsis hervorrufen und bei Anlegern Zurückhaltung bewirken kann (Zitat). Die europäische Marke der SE kann außerdem mit ihrem Image- und Prestigemerkmal einer Gesellschaft im internationalen Wettbewerb mit asiatischen und amerikanischen Konzernen Vorteile verschaffen (Zitat). Ein weiterer Aspekt, der die Entscheidung bei der Rechtswahl beeinflusst, ist die grenzüberschreitende Mobilität der SE. Sie ermöglicht es Unternehmen (unabhängig von ihrer Größe) den Standort mit dem am besten geeigneten Gesellschafts- oder Steuerrecht zu wählen und sich dort niederzulassen (Zitat).
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