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Einführung in die SE

Die Wahl der idealen Rechtsform eines Unternehmens ist erst möglich, nachdem eine gründliche Auswertung der wesentlichen Rahmenbedingungen innerhalb der vorgegebenen Auswahl an Gesellschaftsformen (numerus clausus der Rechtsformen) erfolgt ist (Zitat).

In diesem Zusammenhang ist die Gewichtung der einzelnen Kriterien anhand individueller Präferenzen vorzunehmen. Hierbei geht es um eine Gewichtung von Vor- und Nachteilen, die mit einer Rechtsformwahl einhergehen können. Diese umfassen insbesondere Unterschiede bei Haftungsstrukturen, mitbestimmungsrechtliche Aspekte, den Grad an Flexibilität für Umstrukturierungen, Unterschiede bei der Transparenz von Vermögenswerten und der Rechtssicherheit bei der Anwendung und Auswertung einschlägiger Gesetze sowie steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Zitat). Im Umkehrschluss wird die Rechtsformwahl in der Praxis im Wesentlichen von steuerlichen- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten bestimmt (Zitat).

Der Rechtsformwahl kommt nicht nur im Stadium der Gründung eines Unternehmens eine besondere Bedeutung zu. Das Entscheidungsproblem kommt auch dann auf, wenn sich unternehmensinterne und -externe Rahmenbedingungen wie zum Beispiel personelle Strukturen und gesetzliche Bestimmungen im Laufe der Zeit verändern und die bestehende Rechtsform nicht mehr den gegenwärtig vorherrschenden Herausforderungen gewachsen ist (Zitat). In diesen Fällen stellt sich die Frage nach der Rechtsformwahl auch nach jahrzehntelang andauernder Geschäftstätigkeit. Schließlich schafft und erhält die richtige Rechtsform die notwendigen Rahmenbedingungen für eine optimale Entfaltung der unternehmerischen Betätigung und den wirtschaftlichen Erfolg einer Unternehmung (Zitat).

Bei der Rechtsformwahl müssen sich Gründer oder diejenigen, die eine Umstrukturierung beabsichtigen, an einer abschließenden Auswahl an Rechtsformen bedienen. Im Laufe der Zeit hat der Gesetzgeber neue Rechtsformen auf den Markt gebracht, was das Entscheidungsproblem aufgrund des Zuwachses der Auswahl erschwert. Darunter auch der europäische Gesetzgeber, der neben zahlreichen Richtlinien und Änderungs- und Ergänzungsrichtlinien auch supranationale Rechtsformen geschaffen hat (Zitat). Eine dieser Rechtsformen ist die seit dem 08.10.2004 zur Verfügung stehende Societas Europaea (SE).

Die SE hat seit ihrer Einführung im Jahr 2004 in Europa und auch in Deutschland Zuspruch gefunden. Bedeutende Gesellschaften, die in der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtsform der Societas Europaea registriert sind, sind unter anderem:

  • Zalando SE
  • Allianz SE
  • E.ON SE
  • SAP SE
  • BASF SE

Diese beispielhafte Aufzählung namhafter Unternehmen zeigt, dass die SE bisher positiv aufgenommen worden ist (Zitat). Darüber hinaus hat sich die Societas Europaea auch im Europäischen Wirtschaftsraum etabliert. In Bezug auf die geografische Verbreitung der SE lassen sich jedoch klare Tendenzen erkennen, auch wenn sich unter den registrierten Gesellschaften ein großer Anteil an nicht operativ tätigen Vorratsgesellschaften befinden (Zitat). Gründungsschwerpunkte der Societas Europaea sind Deutschland und Tschechien. Die Societas Europaea scheint sich in anderen EU-Staaten nicht gleichermaßen wie in Deutschland und Tschechien durchgesetzt zu haben (Zitat).

Für deutsche Gründer oder deutsche Unternehmensinhaber, die vor der Entscheidung einer Umstrukturierung stehen, stellt sich die Frage, ob die Societas Europaea in ihrer Ausgestaltung als Aktiengesellschaft eine Alternative zur bereits über viele Jahrzehnte etablierten deutschen Aktiengesellschaft sein kann. Von Interesse ist zudem, inwieweit deren Unterschiede und Besonderheiten für den jeweiligen Gründer bei der Wahl der richtigen Rechtsform von Bedeutung sein können.

Um diese Fragen zu beantworten, werden im Folgenden einige für die Rechtswahl relevante Aspekte beider Rechtsformen ausgewertet und im Anschluss hinsichtlich ihrer Unterschiede verglichen. Hierfür werden gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte behandelt. Für die Untersuchung wird davon ausgegangen, dass die SE in Deutschland gegründet werden soll, sodass für den Rechtsvergleich auf die ergänzenden Vorschriften der deutschen Aktiengesellschaft zurückgegriffen wird.


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Stand: Juni 2026


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Das Referat Gesellschaftsrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Klaus G. Finck, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

„Überblick, Erfahrung und Hartnäckigkeit helfen, jedes erdenkliche Dickicht zu durchdringen und für den Mandanten den besten Weg zum Ziel zu finden.“

Er ist Gründer und Namensgeber von FASP Finck & Partner. Sein Name steht für das F in FASP. 1999 erhielt er den Förderpreis „Demokratie Leben 1999“. Seit 28.06.2017 ist er zudem stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerischen Akademie für Wirtschaftskommunikation eG, kurz BAW.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
  • Gestaltungsberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Heilberufe
  • Gelisteter Berater der KfW-Beraterbörse

Beruflicher Hintergrund

  • Rechtsanwalt seit 1981
  • Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater seit 1984
  • Gründungsmitglied der Kanzlei 1986
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2009

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Ich freue mich, als Co-Autor mein Fachwissen im Ratgeber Unternehmensnachfolge 2025 der Deutsche Unternehmerbörse DUB.de teilen zu dürfen und Unternehmer*innen bei rechtlichen Fragestellungen der externen Nachfolge zu unterstützen.

In meinem Kapitel beleuchte ich unter anderem:

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⚖️ Warum Themen wie Kaufpreisstruktur, Garantien und Haftung frühzeitig geklärt werden sollten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.

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Mit und bei der Firma CADFEM habe ich letztes Jahr ein ganztägiges eLearning-Seminar „Die Risiken des Berechnungsingenieurs“ hergestellt. Den Teaser finden Sie hier: Teaser.

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Dr. Cornelia Stapff

Dr. Cornelia Stapff betreibt unsere Rosenheimer Zweigstelle, steht Ihnen aber auch in München beratend zur Seite.

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaft in München und Promotion in Augsburg war sie Produktmanagerin in einem technischen Fachverlag, später Vertragsjuristin bei der Fraunhofergesellschaft und der IHK München. Seit 2002 ist sie als Rechtsanwältin tätig, seit 2006 als Fachanwältin für Arbeitsrecht. 2016 kam sie schließlich zu FASP und ergänzt hier den Bereich Arbeit und Personal, Vertrags- und Gesellschaftsrecht.

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht liegen ihre Schwerpunkte in den Bereichen Personal, einschließlich Kündigung, Kündigungsschutz und Kurzarbeit.

2020 hat Dr. Stapff den Lehrgang zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bestanden.

Sie berät Geschäftsführer und Unternehmensinhaber bei vertrags- und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen sowie beim Kauf- oder Verkauf von Unternehmen- bzw. Unternehmensteilen.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Arbeitsrecht
  • Außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung mittelständischer Unternehmen
  • Kündigungsschutzklagen von Arbeitnehmern
  • Prüfung und Gestaltungsberatung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeitmodellen und freie Mitarbeit
  • Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und Interessenausgleich
  • Vertragsrecht
  • Vertrieb und Einkauf
  • Handelsvertreterverträge
  • Gewerbemietverträge
  • Gesellschaftsrecht
  • Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Gründungsberatung
  • Umstrukturierung von Unternehmen
  • Sportrecht
Lehrtätigkeit und Trainings
  • seit 2003 Inhouse Schulungen für Unternehmen in wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Themen
  • seit 2001 Lehrbeauftragte an der FH Rosenheim für Wirtschafts- und Unternehmensrecht
  • seit 2000 Trainerin der IHK-Akademie München insbesondere Vertragsrecht und Verhandlungstaktik
  • seit 2020 Webinare für Unternehmer zu arbeitrechtlichen Themen

Veröffentlichungen

  • Stapff, Arbeitsrecht in der täglichen Praxis, Ein Leitfaden für Führungskräfte aus der Praxis für die Praxis (expert-Verlag, 2. aktualisierte Fassung 2016) – Rezension in fachbuchjournal 3/2015, S. 19
  • Staufer/Stapff, Scheinselbständigkeit bei Ärzten, AuW 2/2017, S. 46
  • Stapff, Sind Betriebsferien zu Weihnachten erlaubt?, AuW 11/2017, S. 94

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Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei

  • Rechtsformwahl
  • Wahl des Firmennamens
  • Gesellschaftsgründungen:
    z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung  bei Notarterminen 
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Firmenkäufen
  • Due Diligence
  • Geschäftsführerverträgen
  • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
    Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.


Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
  • "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
  • "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
  • Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
  • Die Unternehmergesellschaft (UG)

Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
  • Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
  • Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22