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Einführung in die SE

Die Wahl der idealen Rechtsform eines Unternehmens ist erst möglich, nachdem eine gründliche Auswertung der wesentlichen Rahmenbedingungen innerhalb der vorgegebenen Auswahl an Gesellschaftsformen (numerus clausus der Rechtsformen) erfolgt ist (Zitat).

In diesem Zusammenhang ist die Gewichtung der einzelnen Kriterien anhand individueller Präferenzen vorzunehmen. Hierbei geht es um eine Gewichtung von Vor- und Nachteilen, die mit einer Rechtsformwahl einhergehen können. Diese umfassen insbesondere Unterschiede bei Haftungsstrukturen, mitbestimmungsrechtliche Aspekte, den Grad an Flexibilität für Umstrukturierungen, Unterschiede bei der Transparenz von Vermögenswerten und der Rechtssicherheit bei der Anwendung und Auswertung einschlägiger Gesetze sowie steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Zitat). Im Umkehrschluss wird die Rechtsformwahl in der Praxis im Wesentlichen von steuerlichen- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten bestimmt (Zitat).

Der Rechtsformwahl kommt nicht nur im Stadium der Gründung eines Unternehmens eine besondere Bedeutung zu. Das Entscheidungsproblem kommt auch dann auf, wenn sich unternehmensinterne und -externe Rahmenbedingungen wie zum Beispiel personelle Strukturen und gesetzliche Bestimmungen im Laufe der Zeit verändern und die bestehende Rechtsform nicht mehr den gegenwärtig vorherrschenden Herausforderungen gewachsen ist (Zitat). In diesen Fällen stellt sich die Frage nach der Rechtsformwahl auch nach jahrzehntelang andauernder Geschäftstätigkeit. Schließlich schafft und erhält die richtige Rechtsform die notwendigen Rahmenbedingungen für eine optimale Entfaltung der unternehmerischen Betätigung und den wirtschaftlichen Erfolg einer Unternehmung (Zitat).

Bei der Rechtsformwahl müssen sich Gründer oder diejenigen, die eine Umstrukturierung beabsichtigen, an einer abschließenden Auswahl an Rechtsformen bedienen. Im Laufe der Zeit hat der Gesetzgeber neue Rechtsformen auf den Markt gebracht, was das Entscheidungsproblem aufgrund des Zuwachses der Auswahl erschwert. Darunter auch der europäische Gesetzgeber, der neben zahlreichen Richtlinien und Änderungs- und Ergänzungsrichtlinien auch supranationale Rechtsformen geschaffen hat (Zitat). Eine dieser Rechtsformen ist die seit dem 08.10.2004 zur Verfügung stehende Societas Europaea (SE).

Die SE hat seit ihrer Einführung im Jahr 2004 in Europa und auch in Deutschland Zuspruch gefunden. Bedeutende Gesellschaften, die in der Bundesrepublik Deutschland in der Rechtsform der Societas Europaea registriert sind, sind unter anderem:

  • Zalando SE
  • Allianz SE
  • E.ON SE
  • SAP SE
  • BASF SE

Diese beispielhafte Aufzählung namhafter Unternehmen zeigt, dass die SE bisher positiv aufgenommen worden ist (Zitat). Darüber hinaus hat sich die Societas Europaea auch im Europäischen Wirtschaftsraum etabliert. In Bezug auf die geografische Verbreitung der SE lassen sich jedoch klare Tendenzen erkennen, auch wenn sich unter den registrierten Gesellschaften ein großer Anteil an nicht operativ tätigen Vorratsgesellschaften befinden (Zitat). Gründungsschwerpunkte der Societas Europaea sind Deutschland und Tschechien. Die Societas Europaea scheint sich in anderen EU-Staaten nicht gleichermaßen wie in Deutschland und Tschechien durchgesetzt zu haben (Zitat).

Für deutsche Gründer oder deutsche Unternehmensinhaber, die vor der Entscheidung einer Umstrukturierung stehen, stellt sich die Frage, ob die Societas Europaea in ihrer Ausgestaltung als Aktiengesellschaft eine Alternative zur bereits über viele Jahrzehnte etablierten deutschen Aktiengesellschaft sein kann. Von Interesse ist zudem, inwieweit deren Unterschiede und Besonderheiten für den jeweiligen Gründer bei der Wahl der richtigen Rechtsform von Bedeutung sein können.

Um diese Fragen zu beantworten, werden im Folgenden einige für die Rechtswahl relevante Aspekte beider Rechtsformen ausgewertet und im Anschluss hinsichtlich ihrer Unterschiede verglichen. Hierfür werden gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte behandelt. Für die Untersuchung wird davon ausgegangen, dass die SE in Deutschland gegründet werden soll, sodass für den Rechtsvergleich auf die ergänzenden Vorschriften der deutschen Aktiengesellschaft zurückgegriffen wird.


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