Rechtsgrundlagen der AG im Vergleich zur SE
Rechtsgrundlagen der AG
Die für die deutsche Aktiengesellschaft geltenden Regelungen zur Gründung und Verfassung der Gesellschaft, die Rechtsverhältnisse der Aktionäre und der AG Rechnungslegung, Gewinnverwendung und kapitaländernde Maßnahmen sowie die Auflösung der AG befinden sich im Aktiengesetz (AktG). Darüber hinaus gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) zum Handelsregister, zur Wahl der Handelsfirma, zum Jahresabschluss und zu sonstigen Vorschriften für Kaufleute (Zitat). Da die AG Gründern deutlich länger als die SE zur Verfügung steht, sind bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen zum Aktiengesetz ergangen. Insofern ist die AG in der Praxis bereits erprobt und bietet damit ein höheres Maß an Rechtssicherheit.
Vergleich mit der SE
Anders als die AG, auf die lediglich das deutsche Aktiengesetz und Handelsgesetzbuch Anwendung findet, hat sich der europäische Gesetzgeber für den Rückgriff auf europäisches und nationales Recht entschieden. Die Normenhierarchie aus Art. 9 SE-VO scheint auf dem ersten Blick klare Regelungen zu normieren. Jedoch können sich in Detailfragen Schwierigkeiten ergeben. Die Schwierigkeiten liegen insbesondere in Auswahl des im Einzelfall anwendbaren Rechts. Nach der Normenhierarchie setzt der Rückgriff auf die jeweils nächste Stufe nämlich voraus, dass die vorherige Stufe den konkreten Sachverhalt entweder gar nicht oder nicht abschließend regelt. Daher sind sowohl der materielle Gehalt als auch die Reichweite der Normen der SE-VO durch sorgfältige Auslegung zu ermitteln (Zitat). Dies kann für Gründer aufgrund der Komplexität abschreckend sein (Zitat). Der Verweis auf das nationale Aktienrecht des Sitzstaates eröffnet dem Gründer allerdings die Möglichkeit, die SE dort zu gründen, wo das nationale Aktienrecht die günstigsten Konditionen für die jeweiligen Ansprüche bietet. Daraus folgt, dass die in Deutschland ansässige SE, lediglich in den Aspekten Unterschiede zur deutschen AG aufweisen kann, in denen die SE-VO nicht auf deutsches Aktienrecht verweist, sondern davon abweichende Regelungen trifft. Zugleich führt eine Sitzverlegung zur Änderung des anwendbaren Rechts.
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Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.
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Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
- "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
- "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
- Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
- Die Unternehmergesellschaft (UG)
Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
- Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
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