Logo FASP Group

Rechtliche Risiken beim Unternehmenskauf – Teil 42 – Subventionsrechtliche Risiken bei Unternehmenskäufen

5. Subventionsrechtliche Risiken bei Unternehmenskäufen

5.1 Einführung

Auch im Bereich des Subventionsrechts gibt es Risiken bei Unternehmenskäufen. Es ist daher vor dem Erwerb eines Unternehmens zu prüfen, ob es in der Vergangenheit keine rechtlichen Probleme mit der Gewährung von Subventionen gegeben hat. Denn diese Subventionen könnten dann von dem Erwerber des Unternehmens zurückgefordert werden.

5.2 Entscheidung der Kommission über die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem AEUV

Der EU-Beihilfenkontrolle kommt im Rahmen des Wettbewerbsrechts nach den Art. 107 bis Art. 109 AEUV eine wesentliche Rolle zu, um den Binnenmarkt vor Wettbewerbsverfälschungen zu schützen. Der Schutz des unverfälschten Wettbewerbs innerhalb des Europäischen Binnenmarktes ist eines der Ziele der Europäischen Union. Staatliche Beihilfen sind geeignet, den Wettbewerb erheblich zu beeinträchtigen und die Wettbewerbsgleichheit zwischen den Unternehmen zu stören. Zum Schutz des Europäischen Binnenmarktes, der sich durch offene Grenzen und den freien Güter-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr und damit durch einen innergemeinschaftlichen Wettbewerb auszeichnet, ist eine Bevorzugung nationaler Unternehmen durch Beihilfen der einzelnen Mitgliedstaaten und einer den Interessen des Binnenmarktes entgegenlaufenden eigennützigen Standortpolitik zu verhindern.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Der Unternehmenskauf – Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.


Weiterlesen:

  im Buch vorblättern --->>

  im Buch zurückblättern <<---

Hier können Sie Ihr gewünschtes Buch bestellen: https://vmur.de/978-3-939384-18-2

Kontakt:


Stand: Mai 2026


Normen: Art. 107 AEUV, Art. 109 AEUV

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosGesellschaftsrecht