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17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – Teil 17 – Die López Affäre

3.9. Fallbeispiel 1: Die López Affäre

Ein praktisches Fallbeispiel des Geheimnisverrates ereignete sich 1993 im Zusammenhang mit dem Wechsel des Einkaufschefs José Ignacio López vom Automobilkonzern General Motos (GM) zu dessen Konkurrenten Volkswagen (VW).

Kurz nach dem Wechsel von López zu VW folgten ihm weitere ehemalige enge Mitarbeiter. Im Dezember 1996 stellte GM Strafantrag wegen der Unterschlagung von Geschäftsunterlagen und wegen Geheimnisverrates nach § 17 UWG.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund kam zu dem Schluss, dass López bereits 1992 damit begonnen hatte, systematisch geheime Firmenunterlagen zu sammeln und auch Mitarbeiter angewiesen hatte entsprechende Dokumente zusammenzustellen. Die elektronischen Daten die López gesichert hatte, entsprachen ausgedruckt etwa 2,3 Millionen DIN A4 Seiten.

Dass López damals gezielt vom damaligen VW-Chef Ferdinand Piech abgeworben wurde, damit dieser an die geheimen Unterlagen von GM gelangen konnte, wurde durch die Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen. Im Juli 1998 wurde das Verfahren ohne eine Verurteilung gegen die Zahlung von 400.000 DM eingestellt. VW hatte sich im Vorfeld bereit erklärt, Vergleichszahlungen in Höhe von 100 Millionen Dollar an GM vorzunehmen, um einer Schadenersatzklage zu entgehen.

Bei dem Fallbeispiel handelt es sich nicht um einen klassischen Geheimnisverrat, da die geheimen Informationen erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unbefugt an Dritte mitgeteilt wurden. In Betracht kommt deshalb der Tatbestand der Betriebsspionage nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UWG.

Beispiel aus Wawrzinek, S. 41


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ von Harald Brennecke, auf Vertriebsrecht spezialisierter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, und Oliver Ahnseel, wissenschaftlicher Mitarbeiter, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-38-0.


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
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Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
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  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

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