Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers - Teil 46 – Steuerhehlerei nach §374 AO

5.1.2.3 Steuerhehlerei nach § 374 AO

Der Straftatbestand der Steuerhehlerei wird ausgelöst, wenn Erzeugnisse oder Waren angeschafft werden, bei denen hinsichtlich der Verbrauchsteuern oder Einfuhr- und Ausfuhrabgaben, Steuerhinterziehung oder Bannbruch begangen worden ist.

Zusätzlich dazu muss der Täter mit Vorsatz und Bereicherungsabsicht gehandelt haben. Er muss es damit für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben, dass hinsichtlich der Erzeugnisse und Waren eine Steuerhinterziehung oder ein Bannbruch begangen worden ist. Diesen Vorteil will der Täter mit der Absicht, einen Vermögensvorteil zu erlangen, ausnutzen (Fußnote).

Die Steuerhehlerei wird mit wird Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande beträgt die Strafe mindestens sechs Monate und maximal 10 Jahre Freiheitsstrafe.

5.1.2.4 Beispiele für die Strafbarkeit nach § 370 AO und § 374 AO

Beispiel 1:
Geschäftsführer A der X-GmbH findet die Steuersätze viel zu hoch. Er möchte deshalb das Finanzamt hinters Licht führen, damit die Steuerlast der GmbH niedriger ausfällt. Dazu lässt er das Finanzamt in Unkenntnis über steuererhöhende Tatsachen und reicht zusätzlich eine gefälschte Steuerbilanz als Anlage der Steuererklärung ein. Als er den Steuerfestsetzungsbescheid des Finanzamts erhält, springt er vor Freude in die Luft. Die Steuerlast ist auf Grund seiner Manipulation 40% zu niedrig festgesetzt worden.

  • Geschäftsführer A begeht eine Steuerhinterziehung. Er reicht beim Finanzamt unrichtige Angaben ein, die nicht die wahren Verhältnisse wiederspiegeln um dadurch eine geringere Steuerfestsetzung zu erreichen.

Beispiel 2:
Da Geschäftsführer A wegen Steuerhinterziehung im Gefängnis sitzt, hat die X-GmbH den zwielichtigen B zum Geschäftsführer bestellt. Um sich als neuer Geschäftsführer zu beweisen, möchte er besonders lukrative Geschäfte abschließen. Dazu wendet er sich an seinen alten Freund Z, der regelmäßig große Lieferungen Alkohol und Tabak nach Deutschland schmuggelt. Im Vergleich zum regulären Handel bekommt B die Waren von Z viel günstiger, da diese nicht mit Verbrauchssteuern und Zollabgaben besteuert wurden. B möchte sich dadurch einen finanziellen Vorteil für die GmbH sichern.

  • Geschäftsführer B macht sich strafbar wegen Steuerhehlerei. Er kauft Waren, für die Z wegen der Vertuschung keine Verbrauchssteuern und sonstige Belastungen zahlen musste. B ist sich der Steuerhinterziehung des Z voll bewusst und will sich diese zu Nutze machen um der GmbH einen Vermögensvorteil zu verschaffen.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht und Robin Bachmayer, Wirtschaftsjurist LL.B., mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-29-8.


 

Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches
zum folgenden Teil des Buches

Links zu allen Beiträgen der Serie Buch - GmbH-Geschäftsführerhaftung

Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Dezember 2014


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei

  • Rechtsformwahl
  • Wahl des Firmennamens
  • Gesellschaftsgründungen:
    z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung  bei Notarterminen 
  • Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
  • Liquidation von Gesellschaften
  • Firmenkäufen
  • Due Diligence
  • Geschäftsführerverträgen
  • Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
    Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.


Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:

  • "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
  • "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
  • "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
  • "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0

Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:

  • Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
  • Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
  • Die Unternehmergesellschaft (UG)

Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.  
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
  • Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
  • Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
  • Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
  • Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosGesellschaftsrecht