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17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen - Teil 04 - Geheimnisschutz, Beispiele für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse

2.3. Geheimnisschutz illegaler oder sittenwidriger Unternehmensgeheimnisse

Eine insbesondere in der Praxis relevante Problemstellung betrifft den Schutz von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen, die gegen Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen.

Beispiele:
rechts- oder sittenwidrige Verträge, Umwelt-, Zoll- oder Steuerstraftaten, Verstöße gegen das Außenwirtschafts- oder Kriegswaffenkontrollgesetz sowie die Beteiligung an Kartellabsprachen, Vertrieb falsch etikettierter Lebensmittel oder Medikamente

In den meisten Fällen, in denen Unternehmen derartige Verstöße begehen, erlangen die Arbeitnehmer Kenntnis über diese strafbaren Zuwiderhandlungen. Es stellt sich die Frage, ob illegale Tatsachen wie Giftmülltransporte oder die Verwertung eines fremden Patents überhaupt in den Schutzbereich eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses fallen.

Ein Schutz illegaler Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse wird durch § 17 UWG nicht gewährleistet.

Würden auch illegale Tatsachen Geheimnisschutz nach § 17 UWG erfahren, verstieße dies gegen die Grundgedanken des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Unternehmer die einen Wettbewerbsvorteil durch unlautere Praktiken beanspruchen, würden in dieser Position geschützt werden.

Diese Tatsache gilt für alle Tatbestände des § 17 UWG.

2.4. Beispiele für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse können beispielsweise sein:

  • Absatzgebiete
  • Anzeigenaufträge
  • Ausschreibungsunterlagen
  • Bezugsquellen
  • Computerprogramme
  • Entwicklungsunterlagen
  • Geschäftsplanungen
  • Gehaltslisten
  • Gesellschaftsverträge und Beteiligungen
  • gewerbliche Schutzrechte
  • Herstellungsverfahren
  • Konditionen im Einkauf und Verkauf
  • Konstruktionsgedanken
  • Konstruktionszeichnungen
  • Kundenlisten und -daten
  • Lizenzverträge
  • Mängeluntersuchungen und Mängelberichte
  • Messevorbereitungen (Neuheiten)
  • Modellskizzen für die Kollektionsplanung
  • Musterbücher
  • Reiseberichte
  • Rezepturen eines Reagenzes oder Medikaments
  • Schaltpläne
  • Schwachstellen im Unternehmen
  • Skizzenheft mit Angaben über Maße, Gewicht, Wirkungsgrad und Kraftverbrauch einzelner Maschinen
  • Zahlungsbedingungen
  • Zahlungsunterlagen

2.5. Sonderproblem: Betriebsgeheimnisse im Zeitalter des Cloud Computing

2.5.1. Cloud Computing
Das System des Cloud Computing ermöglicht es Unternehmen bzw. Mitarbeitern von überall auf digitale Daten zugreifen zu können. Mit zunehmend schneller werdenden Datenverbindungen nutzen deshalb viele Unternehmen die Möglichkeit Datensätze auf sog. Zentralservern abzulegen. Anbieter solcher Serverfarmen sind u.a. Google, Amazon und Microsoft.
2.5.2. Betriebsgeheimnisse in Cloud Speichern
Durch die Auslagerung der Unternehmensdaten an die externen Dienstleister werden diesen oftmals sensible Informationen überlassen. In vielen Fällen ist unklar, auf welchen Servern die Informationen abgelegt werden und wer Zugriff auf diese Daten hat.

Insbesondere bei der vertraglichen Ausgestaltung von Outsourcing-Maßnahmen sollten deshalb folgende Punkte berücksichtigt bzw. auf den Cloud-Anbieter übertragen werden:

  • Verpflichtungserklärung zur Geheimhaltung
  • Umsetzung verbindlicher IT- Sicherheitskonzepte
  • Vereinbarung von Reporting Pflichten
  • Nachweis von IT-Notfallkonzepten

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“ von Harald Brennecke, auf Vertriebsrecht spezialisierter Rechtsanwalt Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, und Oliver Ahnseel wissenschaftlicher Mitarbeiter, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-38-0


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

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