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Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht – Teil 19 – mittelbare Grundstücksschenkung (Fortführung)

Beispiel für eine mittelbare Grundstücksschenkung:

Sie schenken Ihrem Neffen EUR 120.000, womit er sich eine bestimmte vermietete Eigentumswohnung kaufen soll. Eine anderweitige Verwendung des Geldbetrages ist ausdrücklich ausgeschlossen.
In steuerlicher Hinsicht handelt es sich nicht um eine Geld-, sondern um eine Immobilienschenkung, da der Neffe den Geldbetrag nur für den Kauf einer bestimmten Eigentumswohnung verwenden darf. Als Steuerwert ist daher lediglich der um 10% verminderte Wert der Wohnung von EUR 90.000 anzusetzen. Hätten Sie Ihrem Neffen das Geld geschenkt, ohne die Verwendung festzulegen, müsste dieser den vollen Geldwert versteuern. Die ersparte Steuer beträgt EUR 3.600.

Dem Finanzamt muss man die mittelbare Grundstücksschenkung nachweisen können. Erforderlich ist dafür eine schriftliche Vereinbarung, dass der Geldbetrag nur zum Kauf einer genau bezeichneten Immobilie bestimmt ist.

Wann liegt aber eine von den Finanzämtern anerkannte mittelbare Grundstücksschenkung vor? Die Rechtsprechung und Literatur entwickelten folgende Voraussetzungen, um eine solche anzunehmen:

1. Schenkungsabsicht
Sie müssen nach ihrem erkennbaren Willen schenken wollen

2. Verwendungszweck
Es muss ein vorher genau bezeichnetes Grundstück erworben werden (am besten Fixierung durch schriftlichen Vertrag – bei Schenkungen unter einer Auflage ist Vorsicht geboten: Es reicht für exakte Konkretisierung nicht aus dem Beschenkten aufzulegen, dass er sich ein „schönes Grundstück“ kaufen solle!!! )

3. Rechtzeitige Zusage
Der Geldbetrag sollte bei Erwerb des Grundstücks oder bei Beginn der Baumaßnahme bereits zugesagt worden sein. (Sollte dies nicht der Fall sein, genügt dem Finanzamt ein schriftlicher Nachweis, dass die Schenkungszusage bereits bei diesen Ereignissen bestand)

4. Mindestanteil am Gesamtkaufpreis
Der zugewendete Betrag muss mehr als 10% der anfallenden Kosten betragen. Ist dies nicht der Fall nimmt das Finanzamt eine Geldschenkung an

5. Zeitnahe Verwendung des Geldes
Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Bereitstellung des Geldes und seiner bestimmungsgemäßen Verwendung

Liegen die Voraussetzungen allesamt vor, greift also das Institut der mittelbaren Grundstücksschenkung.

Jedoch, wie oben bereits dargestellt, müssen die aufgrund der Erbschaftsteuerreform unbebauten und bebauten Grundstücke mit dem Verkehrswert bewertet werden und lediglich für vermieteten Grundbesitz ein 10%-iger Wertabschlag gem. § 13c ErbStG vorgesehen ist, hat die mittelbare Grundstücksschenkung in Zukunft nur noch bei vermietetem Grundbesitz Bedeutung.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschafts- sowie Insolvenzrecht, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-16-8.


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Stand: Juni 2026


Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22

 


Das Referat Erbrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Portrait Veronika-Seligmann  

Veronika Seligmann, Rechtsanwältin

Veronika Seligmann ist Ihre ideale Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Familie und Erben. Seit jeher ist es unser Ziel, unsere Mandanten möglichst umfassend zu beraten. Bei Fragen nach der optimal gestalteten Nachfolge muss sowohl im unternehmerischen, als auch im privaten Bereich eine umfassende erb- und steuerrechtliche Betrachtung erfolgen, die in vielen Fällen auch Schnittstellen zum Familienrecht hat.

Bei der Abwicklung von Erbfällen finden Sie bei Frau Seligmann eine umfassende Unterstützung, egal ob es sich nur um die übliche Bürokratie handelt oder Sie mit Ansprüchen von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten konfrontiert werden.

Veronika Seligmann betreut Sie bei der Regelung der eigenen Nachfolge im privaten oder beruflichen Bereich und unterstützt Sie nach einem Erbfall mit der dazugehörenden Bürokratie. Darüber hinaus ist Frau Seligmann für die Abwicklung und Auflösung von Erbengemeinschaften, die Unterstützung bei Pflichtteilsforderungen oder Probleme und Fragen rund um das Thema Bestattung die richtige anwaltliche Beraterin. Aber auch bei der Gründung und Änderungen von Unternehmen sind familienvertragliche Regelungen zu prüfen. Eheverträge helfen, die Zersplittung von Unternehmen zu vermeiden.

Privat widmet sie sich zusätzlich zum Pferdesport gerne der Fotografie und der Kampfkunst des Taekwondo.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Testamentsgestaltungen
  • Nachfolgeregelungen
  • Vorsorgeverfügungen
  • Pferderecht / Tierärzte
Beruflicher Hintergrund
  • Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und München
  • Zusatzstudium Fachjournalismus an der Fachjournalistenschule Berlin
  • mehrjährige Lehrbeauftragte an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München
  • mehrjährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Landesverbands des Bayerischen Roten Kreuzes

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001


Portrait Klaus-Finck  

Klaus G. Finck, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

„Überblick, Erfahrung und Hartnäckigkeit helfen, jedes erdenkliche Dickicht zu durchdringen und für den Mandanten den besten Weg zum Ziel zu finden.“

Er ist Gründer und Namensgeber von FASP Finck & Partner. Sein Name steht für das F in FASP. 1999 erhielt er den Förderpreis „Demokratie Leben 1999“. Seit 28.06.2017 ist er zudem stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerischen Akademie für Wirtschaftskommunikation eG, kurz BAW.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
  • Gestaltungsberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Heilberufe
  • Gelisteter Berater der KfW-Beraterbörse

Beruflicher Hintergrund

  • Rechtsanwalt seit 1981
  • Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater seit 1984
  • Gründungsmitglied der Kanzlei 1986
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2009

Privates Engagement

Mitgliedschaften

Ich freue mich, als Co-Autor mein Fachwissen im Ratgeber Unternehmensnachfolge 2025 der Deutsche Unternehmerbörse DUB.de teilen zu dürfen und Unternehmer*innen bei rechtlichen Fragestellungen der externen Nachfolge zu unterstützen.

In meinem Kapitel beleuchte ich unter anderem:

🔍 Welche rechtlichen Fallstricke bei einer externen Nachfolge auftreten können.
📄 Wie eine präzise Vertragsgestaltung den Kaufpreis sichert und Haftungsrisiken minimiert.
⚖️ Warum Themen wie Kaufpreisstruktur, Garantien und Haftung frühzeitig geklärt werden sollten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.

#unternehmensnachfolge #mittelstand FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB

Mit und bei der Firma CADFEM habe ich letztes Jahr ein ganztägiges eLearning-Seminar „Die Risiken des Berechnungsingenieurs“ hergestellt. Den Teaser finden Sie hier: Teaser.

Kontakt: kontakt@fasp.de

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Portrait Harald-Brennecke  

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
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Portrait Stephanie-Deiters  

Stephanie Deiters, Steuerberaterin. Diplom-Kauffrau


Durch ihre umfangreiche Tätigkeit in Kanzleien unterschiedlicher Größe sind ihr Mandanten jeglicher Rechtsform und Größe vertraut. Neben dem nationalen Steuerrecht bietet sie auch Beratung im internationalen Steuerrecht an.

Beruflicher Hintergrund

Studium der Betriebswirtschaftslehre in Köln, Salamanca (Spanien) und Mailand (Italien), internationaler Master CEMS an der Bocconi in Mailand Bestellung zur Steuerberaterin Anfang 2006 Steuerliche Beratung auf verschiedensten Gebieten des Steuerrechts in Kanzleien in Baden-Baden und München Beratung in den Sprachen: Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch

Autorentätigkeiten

Frau Deiters veröffentlicht regelmäßig Artikel zum Steuerrecht auf
stephaniedeiters.com

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Steuerberaterkammer München Lions Club Accademia italiana della cucina

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