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Gesellschaftsrecht in Europa - England - Teil 1.2 - die Company limited by shares, (Ltd.): Vorteile und Nachteile der Ltd.

1. Vorteile der Ltd.

Die Vorteile der Ltd. gegenüber der GmbH sind insbesondere:

·Einfachere Gründung: Keine notarielle oder gerichtliche Beurkundung notwendig, Gründungsdauer: ca. 1 – 2 Wochen, die Gründungsgebühr beträgt nur 20 £, die Registrierungskosten nur 50 £

·Kein Mindestkapital (Fußnote), es genügt eine Einlage von einem £

·Keine Mitbestimmung (Fußnote)

·Steuerrechtliche Vorteile, wenn Umsätze in England erzielt werden

·Kreditaufnahme: Die Ltd. kann leichter Sicherheiten stellen, nämlich mittels sog. floating charge ihr gesamtes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen.

2. Nachteile der Ltd.

Nachteile gegenüber der GmbH können sein:

  • Evtl. Irritationen bei Kunden und Geschäftspartnern, denen diese Rechtsform unbekannt ist oder die Zweifel an der Kreditwürdigkeit haben

  • Anwendung englischen Rechts: Es muss entsprechender Rechtsrat eingeholt werden

  • Kosten für ein sog. ,,registered office`` in England, an dem wesentliche Dokumente (Fußnote) aufzubewahren und Klagen zuzustellen sind

  • Strenge öffentlich-rechtliche Aufsichts- und Offenlegungspflichten, gerichtliche Kontrolle bei Kapitalherabsetzungen


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Kontakt


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch