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Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Teil 04 - England und Wales Teil 2

1.2.2. Privatinsolvenz

1.2.2.1. Abwendung eines Insolvenzverfahrens1

Im Gegensatz zu den kontinentaleuropäischen Rechtssystemen bietet das englische und walisische Recht dem Schuldner die Möglichkeit an, zwischen mehreren Formen des Verfahrens zu wählen, um seine ungünstige finanzielle Situation nach seinen Vorstellungen zu lösen.

1.2.2.1.1. Deed of Arrangement (außergerichtliche Vergleichsurkunde)

Die Rechtsgrundlage für dieses Rechtsinstitut stellt der Deeds of Arrangement Act von 1914 dar. Diese zurzeit nur selten genutzte Verfahrensform verpflichtet den Schuldner, anhand eines Vergleiches mit dem Gläubiger sein Eigentum zugunsten der Gläubiger auf einen Treuhänder (trustee) zu übertragen. Dieser verwertet dann das Eigentum im Namen der Gläubiger. Zur Wirksamkeit dieses Vergleichs ist keine gerichtliche Zustimmung erforderlich. Da dieser aber einen vertraglichen Charakter hat, ist er auch vollstreckbar. „Kommt der Schuldner den im Vertrag niedergelegten Pflichten nach und überträgt er sein Eigentum auf einen Treuhänder, tritt bezüglich der Forderungen der beteiligten Gläubiger die Befreiung ein.“2 Hergenröder und Alsmann weisen auf bestimmte Nachteile der auf den ersten Blick sehr einfach erscheinenden Verfahrensform hin. Den schwerwiegendsten Nachteil des deed of arrangement sehen sie darin, dass ein Insolvenzantrag von nicht zustimmenden Gläubigern durch den Abschluss eines deed of arrangement nicht ausgeschlossen werden kann.3

1.2.2.1.2. Individual Voluntary Arrangement

Diese Verfahrensform wurde durch den Insolvency Act 1986 eingeführt; die Summe, die der Schuldner schuldet, darf maximal 20.000 £ betragen.

Individual Voluntary Arrangement tritt in zwei Formen auf – composition und scheme of arrangement. „In beiden Fällen soll die Insolvenz abgewendet und eine privatautonome Schuldenregulierung herbeigeführt werden.4
Falls der Schuldner das scheme of arrangement auswählt, muss er regelmäßig sein Vermögen auf einen Supervisor übertragen, der es unter bestimmten Regeln verwertet und weiter an die Gläubiger führt (sog. Teilzahlungsvergleich). In diesem Verfahren kann eine einstweilige Verfügung erlassen werden, die jeweils das drohende Insolvenzverfahren abwenden kann.
Wird dagegen eine composition gewählt, verpflichtet sich der Schuldner zur Zahlung eines bestimmten Betrages und die Gläubiger verzichten auf die restlichen Forderungen.

Dieses englische Rechtsinstitut ähnelt dem deutschen Vergleich; es handelt sich im Grunde um ein Abkommen zwischen Gläubigern und Schuldner. Die Durchführung beider Verfahren bedarf gesetzlich festgelegter Mehrheit der Gläubiger.

1.2.2.1.3. County Court Administration Order (Zahlungsplanverfahren)

Eine weitere Möglichkeit der Schuldbefreiung stellt ein dreijähriges Zahlungsplanverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung für Kleininsolvenzen dar. Sie gilt nur für Verfahren, bei denen die Höhe der Schulden einen Betrag von 5.000 £ nicht übersteigt.5

Den wesentlichen Vorteil, den diese Verfahrensform dem Schuldner bietet, ist ihre vollstreckungshindernde Wirkung. Die Gläubiger werden unter bestimmten Voraussetzungen in der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Forderungen beschränkt; dies gilt auch für die Untersagung eines Antrages auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Ein Vergleich der Insolvenzordnungen der Länder der EU" von Harald Brennecke und Eva Otépková, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-05-2.

1 Hergenröder, C., Alsmann, Ch.: Zeitschrift für Verbraucher- und Privatinsolvenzrecht: Das Privatinsolvenzrecht auf der britischen Insel, 2007, S. 340.

2 Hergenröder, C., Alsmann, Ch.: Zeitschrift für Verbraucher- und Privatinsolvenzrecht: Das Privatinsolvenzrecht auf der britischen Insel, 2007, S. 340.

3 Hergenröder, C., Alsmann, Ch.: Zeitschrift für Verbraucher- und Privatinsolvenzrecht: Das Privatinsolvenzrecht auf der britischen Insel, 2007, S. 340.

4 http://www.ra-franzke.de/insolvenz/England- Insolvenz/rechtsgrundlagen/Englisches-Insolvenzverfahren.html.

5 Hergenröder, C., Alsmann, Ch.: Zeitschrift für Verbraucher- und Privatinsolvenzrecht: Das Privatinsolvenzrecht auf der britischen Insel, 2007, S. 340.


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Stand: Mai 2026



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