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Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa – Teil 01 - Einleitung und Insolvenztourismus Teil 1

I. Einleitung

1. Zweck und Hintergrund des Buches

Dieses Buch soll einen rechtsvergleichenden Überblick über die Insolvenzverfahren für Firmen und insbesondere für Verbraucher in Europa schaffen. Gerade das Thema der Erlangung der Restschuldbefreiung im europäischen Ausland wurde bisher von verständlich aufbereiteter Fachliteratur kaum berührt.

Unter anderem aufgrund etlicher Rechtsänderungen in einigen Ländern in den vergangenen Jahren gab es bisher nur sehr wenig deutsche Fachliteratur. Aus diesem Grunde mussten wir entgegen der wissenschaftlichen Gepflogenheiten etliche Informationen aus dem Internet beziehen. Auch die Überprüfung unserer Recherchen gestaltete sich nicht wirklich einfach.

Für Hinweise auf Rechtsänderungen sind wir jederzeit dankbar und bitten um eine Mail an brennecke@fasp.de


Wir bedanken uns für die freundliche Unterstützung und Überprüfung unserer recherchen ganz besonders herzlich bei

  • Prof. Dr. C.W. Hergenröder und seiner Mitarbeiterin Christine Alsmann
  • Rechtsanwalt und Advocat Jean W. Wiesel, Strassbourg
  • Hans Mathijsen, Rechtsanwalt, Niederlande
  • Frank Tschentscher, Rechtsanwalt, Achern

2. Insolvenztourismus

2.1. Der Begriff „Insolvenztourismus“

Im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht im europäischen Raum werden oft die Begriffe „Insolvenztourismus“ oder „forum shopping“ genannt.
Der Begriff „Insolvenztourismus“ ist kein rechtlich definierter Begriff.
„Ein Sachverhalt wird mit dem Kriterium Insolvenztourismus bewertet, wenn z.B.:

  • im Rahmen eines Liquidationsprozesses eines Unternehmens mindestens eine Sitzverlegung durchgeführt wurde
  • in Kenntnis der drohenden Insolvenz vor Antragstellung auf Insolvenz mindestens eine Sitzverlegung durchgeführt wurde
  • Teile der Vermögenswerte eines insolventen Unternehmens auf ein an einem anderen Sitz gelegenes Unternehmen übertragen wurde
  • Privatpersonen in Kenntnis ihrer Zahlungsunfähigkeit ihren Wohnsitz/Lebensmittelpunkt vor Anmeldung der Privat- ( Verbraucher- ) Insolvenz an einen anderen Sitz verlegt haben
  • sowohl bei Unternehmen als auch Privatpersonen zwischen Antragstellung bzw. Anmeldung der Insolvenz und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Sitz verlegt wurde“1.

Der grenzüberschreitende „Rechtstourismus“ natürlicher Personen, der bisher vor allem die Anwendung des günstigen Familienrechts als Ziel kannte, namentlich die Eheschließung oder Scheidung in Heirats- bzw. Scheidungsparadiesen, ist um ein weiteres „Reiseziel“ reicher geworden – das Insolvenzrecht.2

2.2. Europäische Insolvenzverordnung3

Bemühungen um die Vereinheitlichung der Insolvenzrechte der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft wurden durch die Verabschiedung der Europäischen Insolvenzverordnung beendet.4„Die europäische Insolvenzverordnung dient dem Ziel, effektive und wirksame grenzüberschreitende Insolvenzverfahren innerhalb der Staatengemeinschaft – mit Ausnahme von Dänemark – zu ermöglichen.5“ Die Verordnung gilt für Verfahren, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung eröffnet worden sind (Art. 43 EuInsVO).
Nach Art. 16 Abs.1 EUInsVO muss die Eröffnung und Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Mitgliedsstaat in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden. Weiterhin kann laut Art. 26 EUInsVO die Anerkennung ausländischer Entscheidungen von einem Mitgliedstaat nur dann verweigert werden, wenn dies mit dem Ordre Public des Staates nicht vereinbar wäre.
Nach Art. 3 Abs. 1 EUInsVO sind die Gerichte des Staates international zuständig, in dem der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat.6„ Hierunter ist der Ort zu verstehen, an dem der Schuldner gewöhnlich der Verwaltung seiner Interessen nachgeht.7

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Insolvenzrecht und Restschuldbefreiung in Europa - Ein Vergleich der Insolvenzordnungen der Länder der EU" von Harald Brennecke und Eva Otépková, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-05-2.

1 Poll, H.-D.: Zusammenfassung zum Thema „Insolvenztourismus“, 12. Jahreskonferenz der “Special Investigators against White collar crime” in NYC am 5./6. September.

2 Knof, B.: Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht: Europäisches Insolvenzrecht und Schuldbefreiungs-Tourismus, Nr. 19, 2005, S. 1017.

3 EU -Verordnung Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren.

4 Hergenröder, C.: Zeitschrift für Verbraucher- und Privatinsolvenzrecht: Internationales Verbraucherinsolvenzrecht, Nr. 5, 2005, S. 234.

5 Hergenröder, C.: Zeitschrift für Verbraucher- und Privatinsolvenzrecht: Internationales Verbraucherinsolvenzrecht, Nr. 5, 2005, S. 234.

6 Sog. COMI (centre of main interests).

7 Hergenröder, C.: Zeitschrift für Verbraucher- und Privatinsolvenzrecht: Internationales Verbraucherinsolvenzrecht, Nr. 5, 2005, S. 235.


Hier können Sie Ihr gewünschtes Buch bestellen: https://vmur.de/978-3-939384-05-2

Kontakt:


Stand: Mai 2026



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