Logo FASP Group

Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge – 4. Erben 4. und 5. Ordnung

Die Erben 4. Ordnung sind die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Die Erben der 5. Ordnung sind die noch entfernteren Verwandten. Bei diesen beiden Ordnungen ist das Eintrittsrecht der Kinder zu den Ordnungen 2 und 3 abweichend geregelt: Stirbt ein Urgroßelternteil, so treten an dessen Stelle nicht automatisch seine Kinder. Vielmehr erhöht sich der Erbanteil der anderen Urgroßeltern. Wenn kein Urgroßelternteil mehr lebt, erbt derjenige von diesen Abstammende, der zum Erblasser durch die wenigsten vermittelten Geburten getrennt ist, alleine. Er schließt Enkel und Urenkel aller Urgroßeltern aus.

Beispiel:
Frau Schattmann verstirbt. Sie hinterlässt weder Kindern, noch Eltern und Großeltern. Es erben die Urgroßeltern je zu gleichen Teilen, also 1/8 .

Beispiel:
Ist nun der Urgroßvater von Frau Schattmann vor ihr verstorben, so erbt sein Anteil nicht dessen Ehefrau –die Urgroßmutter von Frau Schattmann- oder seine Tochter –Großtante von Frau Schattmann. Der Erbteil des Urgroßvaters wird auf die anderen Urgroßeltern zu gleichen Teilen verteilt. So erben sie je 1/7 des Vermögens von Frau Schattmann. Leben nur noch zwei Urgroßeltern, so erben sie je die Hälfte des Vermögens von Frau Schattmann. Sollte nur noch ein Urgroßelternteil leben, so wird dieser Alleinerbe von Frau Schattmann.

Beispiel:
Sind die Urgroßeltern von Frau Schattmann bereits verstorben, so erben von ihr Ihre Großtanten und Großonkel. Sollte ein Großonkel verstorben sein, erben nicht dessen Kinder. Sein Anteil verteilt sich wiederum auf die anderen Großtanten und Großonkel. So kann ein lebendes Kind der Urgroßeltern der Frau Schattmann deren Alleinerbe werden .

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Isabell Hartung, ISBN 978-3-939384-17-5.


Weiterlesen:

  im Buch vorblättern --->>

  im Buch zurückblättern <<---

Kontakt:


Stand: Mai 2026



Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosErbrechtErblasser-Verstorbener
RechtsinfosErbrecht
RechtsinfosFamilienrecht