Logo FASP Group

Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge – 2. Eltern und Geschwister

Die Erben 2. Ordnung: Geschwister sowie deren Kinder

Die Erben 2. Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge, also die Geschwister des Erblassers sowie deren Kinder.

Beispiel:
Frau K hinterlässt keine Kinder. Sie selbst ist mit ihren Geschwistern bei ihren Großeltern aufgewachsen, da ihre Eltern früh verstorben sind. Ihre beiden Geschwister haben selbst Kinder. Der Bruder von Frau K hat ein Kind und die Schwester zwei Kinder.

Da keine Erben der 1. Ordnung vorhanden sind, kann und muss auf die 2. Ordnung zurückgegriffen werden. Danach hätten zunächst die Eltern von Frau K geerbt. Diese leben jedoch nicht mehr. Insofern sind wieder deren Abkömmlinge (Kinder) Erben, also die beiden Geschwister von Frau K. Die Kinder der Geschwister, also die Neffen und Nichten erben nichts.

Beispiel:
Ist die Schwester von Frau K vor ihr verstorben, so erben der Neffe und die Nichte den auf sie fallenden Vermögensanteil zu gleichen Teilen. Der Neffe und die Nichte von Frau K erben je ¼ ihres Vermögens.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Isabell Hartung, ISBN 978-3-939384-17-5.


Weiterlesen:

  im Buch vorblättern --->>

  im Buch zurückblättern <<---

Kontakt


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosErbrecht
RechtsinfosErbrechtErblasser-Verstorbener
RechtsinfosFamilienrecht