Logo FASP Group

Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising - Teil 03-1, Europäischer

3.3. Europäischer Verhaltenskodex für Franchising

Der europäische Verhaltenskodex für Franchising wurde von der European Franchise Federation unter Zusammenarbeit mit deren Mitgliedern, also den nationalen Franchiseverbänden, sowie der EU-Kommission erarbeitet und herausgegeben. Der Verhaltenskodex soll eine möglichst einheitliche Grundlage für die Entwicklung des Franchisings in Europa schaffen. Dennoch stellt der Ehrenkodex keine allgemeinverbindliche Rechtsgrundlage dar. Er gilt ausschließlich für Franchisegeber, die einem Mitglied der EFF angehören. Ein Franchisegeber ist als Mitglied eines Franchiseverbandes daher in vollem Umfang an den europäischen Verhaltenskodex für Franchising gebunden uns muss seinem künftigen Franchisenehmer vor Vertragsschluss eine Kopie des Ehrenkodex aushändigen. Ist ein Franchisegeber hingegen kein Mitglied, so ist er weder an den Verhaltenskodex gebunden, noch kann er sich auf diesen berufen.

Beispiel 29: deutsche Franchiseverbände                                                                                                                                                                    Ein zentraler deutscher Verband für Franchisegeber und Franchisenehmer ist der Deutsche Franchise-Verband e.V. (http://www.dfv-franchise.de). Ein deutscher Verband für Franchisenehmer ist der deutsche Franchise-Nehmer Verband e.V. (http://www.dfnv.de/)

Neben der bereits bekannten Definition des Franchisings ( 1.1.) stellt der Verhaltenskodex Leitsätze auf, in denen die Rechte und Pflichten des Franchisegebers ( 7.) und des Franchisenehmers ( 8.) festgelegt sind. Diese Richtlinien werden durch Regelungen zur Partner-Werbung und einer Hilfestellung zur Auswahl eines passenden Franchisenehmers ergänzt. Abschließend regelt der Kodex, welche Mindestinhalte der Franchisevertrag aufzuweisen hat.

Diese sind im Einzelnen:

  • Die Rechte und Pflichten des Franchisegebers,
  • die Rechte und Pflichten des Franchisenehmers,
  • die dem Franchisenehmer zur Verfügung zu stellenden Waren und Dienstleitungen,
  • die Zahlungsverpflichtungen des Franchisenehmers,
  • die Vertragsdauer,
  • die Grundlage für eine Vertragsverlängerung,
  • die Bedingungen für eine Übertragung oder einen Verkauf des Franchisegeschäftes durch den Franchisenehmer,
  • die Bestimmungen über den Gebrauch des Firmennamens, des Logos und dergleichen durch den Franchisenehmer,
  • Regelungen zum Vertragsende

Außerdem kann der Verhaltenskodex durch Zusätze der nationalen Franchiseverbände ergänzt werden.

Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Franchiserecht - Eine Einführung in das Recht des Franchising" von Harald Brennecke und Christian Metzger, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de  ISBN 978-3-939384-15-1.


Weiterlesen:

  im Buch vorblättern --->>

Hier können Sie Ihr gewünschtes Buch bestellen: https://vmur.de/978-3-939384-15-1

Kontakt:


Stand: Mai 2026



Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosVertriebsrechtFranchiserechtFranchisenehmer-Franchisegeber
RechtsinfosVertriebsrechtFranchiserechtEinführung ins Franchiserecht
RechtsinfosFranchiserecht
RechtsinfosEuroparechtWettbewerbsrecht
RechtsinfosEuroparechtMarkenrecht