Zur Überprüfbarkeit des Bestellungsaktes eines Wahlvorstandes
Zur Überprüfbarkeit des Bestellungsaktes eines Wahlvorstandes im Rahmen der Einleitung einer Betriebsratswahl. Zum Pflichtenkreis des Wahlvorstandes und der gerichtlichen Durchsetzbarkeit im Einstweiligen Verfügungsverfahren.
1. Zum Pflichtenkreis des Wahlvorstandes gehört es, Fehler, die die Betriebsratswahl anfechtbar machen, zu vermeiden. Liegt ein Anfechtungsgrund vor, hat der Wahlvorstand die laufende Wahl abzubrechen, wenn sich der Wahlfehler nicht anderweitig beheben oder korrigieren läßt (Fußnote).
2. Anfechtungsberechtigte können diese Verpflichtung des Wahlvorstandes im Wege der Einstweiligen Verfügung durchsetzen, wenn feststeht, dass ein entsprechender Wahlfehler vorliegt.
BetrVG §§ 14 a, 16, 17, 19
ZPO § 940
Link zum vollständigen Leitsatz und zur Entscheidung: http://www.rechtscentrum.de/pdflink.php?db=arbeitsrecht&nr=4452
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Stand: Dezember 2025
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