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Wie wird eine Marke angemeldet?

Marken werden gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Die Postadresse lautet: Deutsches Patent- und Markenamt 80297 München Tel: 089 2195 0 Fax: 089 21952221 Für die Anmeldung muss das Anmeldeformular mit den notwendigen Anlagen ausgefüllt an das DPMA geschickt und binnen 3 Monaten die anfallenden Gebühren bezahlt werden.

Anmeldeformular

Das Anmeldeformular findet sich im Internet zum Download unter: http://www.dpma.de/formulare/marke.html In dem Anmeldeformular ist zunächst eine Kontaktadresse und der Anmelder zu benennen. Dies können selbstverständlich identisch sein. Unternehmen sollten bei der Anmeldung abwägen, ob die Marke als Unternehmenseigentum geführt oder ob sie einer natürlichen Person zugeordnet werden soll. Die Unabhängigkeit von einem Unternehmen kann dann sinnvoll sein, wenn die Marke für den Fall der Unternehmensinsolvenz nicht in das Gesellschaftsvermögen und damit in die Insolvenzmasse fallen soll. Andererseits bleibt die Abhängigkeit zwischen der natürlichen Person und dem Unternehmen für den anderen Fall bestehen. Gerade in größeren Unternehmen kann dies kaum gewollt sein. Es ist sinnvoll die Markenanmeldung vorab per Fax an das DPMA zu schicken. Hierdurch hat der Anmelder einen Nachweis über die Versendung des Anmeldeformulars (Fußnote) und als Anmeldedatum gilt der Eingang des Formulars beim DPMA. Dieses Datum ist entscheidend für den Beginn des markenrechtlichen Schutzes. Darüber hinaus muss die Marke in der Form, in der sie geschützt werden soll, in dem Anmeldeformular oder den Anlagen wiedergegeben werden. Bei einer reinen Wortmarke kann der/die zu schützenden Begriff/e im Formular genannt werden. Grafische Darstellungen und andere bedürfen einer Anlage, die dem Antrag beigelegt wird. Weiter müssen die Waren- und Dienstleistungsklassen für die der Schutz beantragt wird, aufgezählt werden. Üblicherweise wird auf einem gesonderten Blatt die entsprechenden Konkretisierungen mit Hilfe des Sachverzeichnisses aufgeführt. (Fußnote) Bei der Anmeldung werden auch die Kosten bestimmt, die sind abhängig von dem gewünschten Schutzumfang und der Eilbedürftigkeit.


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025


Normen: MarkenG

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