Widerrufsrecht Bankkredite - Teil 01 - falsche Widerrufsbelehrungen
Widerrufsrecht für viele Kunden teurer Bankkredite
Zahlreiche Verbraucher sind an Jahre alte Darlehensverträge mit ihrer Bank gebunden, deren Zinsen im Vergleich zu den heute angebotenen Darlehens-Konditionen sehr hoch sind. Besonders betroffen sind Kunden von älteren Baukrediten, die oftmals Zinsen zahlen müssen, die im Vergleich zu den aktuell angebotenen Darlehenskonditionen nahezu doppelt so hoch sind.
Viele Kreditnehmer wünschen sich deshalb, dass sie ihren teuren Darlehensvertrag aufheben und einen neuen Darlehensvertrag zu besseren Konditionen abschließen können.
Viele Bankkunden wissen nicht, dass sie genau das könnten und verlieren dadurch viel Geld.
Unzählige ältere Darlehens-Verträge sind mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen versehen, die die betroffenen Verbraucher auch heute noch zum Widerruf berechtigen. Aus unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechts gehen wir von bis zu 98 Prozent falscher Belehrungen aus.
Viele Bankinstitute hatten nicht die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Muster-Widerrufsbelehrungen verwendet, sondern diese abgeändert oder eigenständig verfasst. Das führt dazu, dass ein großer Anteil der von den Banken erteilten Belehrungen nicht den gesetzlich genauestens geregelten Anforderungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung entspricht. So wurden zum Beispiel in vielen Fällen die Musterbelehrungen von den Banken noch um eigene Punkte und Regelungen ergänzt oder verkürzt, was jedoch bei den Verbrauchern zu Verwirrungen und Missverständnissen führen konnte und deshalb unwirksam ist.
Der Verbraucher muss durch die Widerrufsbelehrung eindeutig und hinreichend konkret über die Voraussetzungen und die Folgen seines Widerrufs informiert und belehrt werden. So muss beispielsweise in der Belehrung exakt über den Beginn der Widerrufsfrist aufgeklärt werden und dem Verbraucher die Information erteilt werden, dass der Widerruf ohne weitere Voraussetzungen und ohne die Angabe von Gründen erfolgen kann, jedoch in Textform erfolgen muss. Hierbei muss auch die genaue Anschrift mitgeteilt werden, an die der Verbraucher seine Widerrufserklärung zu richten hat. Ein einfacher Anruf oder die persönliche mündliche Erklärung des Widerrufes reichen nämlich gerade nicht aus. Der Verbraucher ist außerdem darüber zu belehren, dass für die Wahrung der Widerrufsfrist die rechtzeitige Absendung seines Widerrufes ausreicht. Diese Umstände müssen nach den gesetzlichen Regelungen unbedingt und ausdrücklich in einer wirksamen Widerrufsbelehrung enthalten sein. Darüber hinaus muss die Belehrung in dem Darlehensvertrag deutlich lesbar sein und so hervorgehoben werden, dass der Verbraucher auch davon Kenntnis nehmen kann. Dem ist Genüge getan, indem zum Beispiel die Belehrung fett gedruckt wird.
Diesen strengen Erfordernissen genügen viele der von den Banken erteilten Widerrufsbelehrungen nicht, sodass die Belehrungen fehlerhaft sind. Selbst wenn die Banken einwenden, sich inhaltlich genau an den Musterbelehrungen des Gesetzgebers orientiert zu haben, kann schon die kleinste Veränderung dieser Muster zu einer fehlerhaften Belehrung führen.
Kontakt: ritterbach@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: April 2014
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