Wettbewerbsrecht - Einführung ins Recht des unlauteren Wettbewerbs - Die Unzulässigkeit unlauterer geschäftlicher Handlungen
Rechtslage: 20.12.2025
Die Unzulässigkeit unlauterer geschäftlicher Handlungen
Hauptgegenstand des UWG ist das Verbot der unlauteren geschäftlichen Handlungen. Kommt man nach der Prüfung eines Tatbestandes zu dem Schluss, dass eine Handlung unlauter ist, stehen einem die Rechtsfolgen (siehe unter 6.) offen.
Ein allgemeines Verbot ist in der so genannten „Generalklausel“ § 3 I UWG geregelt. Für geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern existiert in § 3 II UWG eine eigene Generalklausel, die Abs. 1 systematisch vorgeht. Die Anwendung des Abs. 1 beschränkt sich daher auf geschäftliche Handlungen, die nicht unter ein spezielles Verbot fallen (1) und nicht gegenüber Verbrauchern vorgenommen werden (2).1
Die Generalklausel dient als Auffangtatbestand, wenn ein Tatbestand nicht durch die §§ 3 III-7 UWG gedeckt ist. Sie schließt damit eventuelle im Gesetz bestehenden oder entstehende Lücken, da sie sich an die stetig ändernden wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen kann.
Es ist bei Unklarheiten stets zu beachten, dass das UWG richtlinienkonform auszulegen ist. Größte Bedeutung hat hierbei die RL 2005/29/EG, die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-RL), die Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern betrifft. Die richtlinienkonforme Auslegung erfordert eine Auslegung der Richtlinie anhand der Maßstäbe der nationalen Auslegungsgrundsätze und eine Orientierung an der Rechtsprechung des EuGH.
Es empfiehlt sich, immer zuerst das UWG zu prüfen und danach eine Prüfung der Richtlinien vorzunehmen. Auch wenn in 99 % der Fälle dasselbe Ergebnis zu erwarten ist, kann das verbleibende 1 % genau der Fall sein, der die eigene Existenz gefährdet.
Zur richtlinienkonformen Auslegung des UWG bei der Prüfung eines bestimmten Verhaltens sind folgende Punkte zu beachten:
1. Ist der Anwendungsbereich der UGP-RL (Art 3 I) eröffnet?
2. Ist Unlauterkeit (Art 5 I) gegeben?
- Unlauterkeit nach der „Blacklist“ in Art 5 V UGP-RL (entspricht § 3 III UWG)
- Unlauterkeit aufgrund irreführenden bzw. aggressiven Verhaltens i.S.v. Art 6 – Art 9, Art 5 IV UGP-RL (entspricht §§ 5-7 UWG)
- Unlauterkeit nach dem Auffangtatbestand des Art 5 II i.V.m. Art 2 UGP-RL (entspricht § 3 II UWG)?
1 Köhler/Feddersen/Köhler, 43. Aufl. 2025, UWG § 3 Rn. 1.9ff..; Fritzsche in: Teplitzky/Peifer/Leistner, UWG, 3. Aufl. 2020, § 3 Rn. 423.
Kontakt
- Schreiben Sie uns eine E-Mail kontakt@fasp.de
- Oder rufen Sie uns an +49 89 652 001
Stand: September 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ WettbewerbsrechtDas Referat Wettbewerbsrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:
Harald Mönch, Rechtsanwalt
Kontakt: kontakt@fasp.de
Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001
Dr. Kai Walter, Patentanwalt
Kontakt: kontakt@fasp.de
Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Harald Brennecke berät und vertritt als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei Verstößen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs, sei es im außergerichtlichen Bereich der Abmahnungen und Abschlussschreiben, im Bereich der einstweiligen Verfügungen oder in gerichtlichen Hauptsacheverfahren und wehrt unberechtigte Abmahnungen ab. Er verhandelt Vertragsstrafevereinbarungen zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr zwischen Verletzern und Verletzten.
Er prüft Werbeauftritte und Werbemaßnahmen wie Internetseiten, Onlineshops, Firmenauftritte, Prospekte und AGB auf wettbewerbswidrige Inhalte zur Vermeidung von Abmahnrisiken.
Rechtsanwalt Brennecke berät Unternehmer beim Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten. Er ist im Bereich der UWG-Straftaten als Srafverteidiger und bei der Ermittlung und Dokumentation von Straftaten und der Erstellung von Strafanzeigen tätig, unter anderem bei Strafbarer Werbung, 16 UWG oder Verrat von Geschäftsgeheimnissen, 17 UWG, wie z.B. die unberechtigte Verwendung von Kundendaten.
Harald Brennecke hat im unter anderem veröffentlicht:
- "Wettbewerbsrecht - Einführung in das Recht des unlauteren Wettbewerbs und das UWG", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-12-0.
- "17 UWG - Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen“, 2015, ISBN 978-3-939384-38-0, Verlag Mittelstand und Recht
- "Urheberrecht - eine Einführung", von Harald Brennecke und Simon Hofmann, 2011, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-23-6
- "Lizenzrecht - eine Einführung. Lizenzarten und Lizenzverträge.“ von Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-08-3
- "Markenrecht - eine Einführung Markenformen, Markenschutz und Markenanmeldung ", Harald Brennecke und Florin Brückner, 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-22-9
Weitere Veröffentlichungen von Harald Brennecke sind in Vorbereitung, unter anderem zum Thema
- Recht im Marketing
Harald Brennecke ist Dozent für Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Lizenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Schutz von Kundenadressen und Geschäftsgeheimnissen – 17 UWG in Theorie und Praxis
- Strategische Ausrichtung von Unternehmen aus wettbewerbsrechticher Sicht
- Markenschutzstrategien als betriebswirtschaftliches Instrument
- Onlineshops rechtssicher gestalten
- Lizenzvertragsgestaltung
- Der Gebrauchtsoftwarekauf
- Vertriebslizenzen in Recht und PraxisK
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, unter:
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22
Marcin Tomasz Zielinski, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Zielinski Legal in BerlinMarcin Tomasz Zielinski,
Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Zielinski Legal in BerlinProfil
Marcin Tomasz Zielinski ist Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Zielinski Legal in Berlin. Er berät Unternehmen, Freiberufler und Verbände insbesondere im digitalen Wirtschaftsrecht. Durch seine Spezialisierung im Medien-, IT- und Datenschutzrecht sowie seine eigene unternehmerische Erfahrung bietet er praxisnahe und strategisch fundierte Rechtsberatung. Seine internationale Ausbildung und Zweisprachigkeit ermöglichen ihm eine besondere Expertise im deutsch-polnischen Rechtsverkehr.Tätigkeitsschwerpunkte
- IT-Recht & Datenschutz (inkl. KI, Plattformen, Aufsichtsverfahren)
- Medien- & Presserecht (Äußerungsrecht, Content, Lizenzen)
- Urheber- & Markenrecht (Schutz und Verwertung geistigen Eigentums)
- Wettbewerbsrecht (Abmahnungen, Geschäftsmodelle, Geheimnisschutz)
- Arbeitsrecht mit Fokus auf IT & geistiges Eigentum
- Startup-Recht (Gründung, Finanzierung, Beteiligungsmodelle)
Beruflicher Hintergrund
- 2020 – Zulassung als Rechtsanwalt und Gründung Zielinski Legal, Berlin
- 2017 – 2019 – Rechtsreferendariat am Kammergericht Berlin (u. a. CMS Hasche Sigle, Berliner Beauftragte für Datenschutz)
- 2016 – 2020 – Senior Consultant, Ritterwald Unternehmensberatung (Digitalisierungsstrategien)
- 2015 – 2016 – Geschäftsführer & Co-Founder, nesthub (Axel Springer Plug & Play Accelerator)
- 2014 – 2015 – Referent, Cyber-Sicherheitsrat e.V. (IT-Sicherheitsrecht)
- 2005 – 2014 – Studium der Rechtswissenschaften (EUV Frankfurt (Oder) & UAM Poznań), Abschluss: Diplom-Jurist und Magister des polnischen Rechts
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Berlin
- Cyber-Sicherheitsrat e.V.
- European Law Students’ Association (ELSA) – Alumni
Fachbeiträge & Projekte
- Informations- und Auskunftspflichten des BStU, AfP (2013)
- Gewährleistung und Durchsetzung der Medienfreiheit in Europa, OsteuropaRecht (2012)
- Gewährleistung und Durchsetzung der Medienfreiheit in Europa, OsteuropaRecht (2011)
Kontakt
Mail: marcin.zielinski(at)zielinski-legal.deKontakt: kontakt@fasp.de
Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001