Websiten abmahnsicher gestalten – Teil 37 – Checkliste
9. Zusammenfassung anhand einer Checkliste
Mit Hilfe der nachfolgenden Checkliste sollen die rechtlichen Anforderungen an eine abmahnsicher gestaltete Webseite zusammengefasst werden. Angelehnt an den einzelnen Kapiteln des vorliegenden Buches werden in der linken Spalte der Checkliste die zu berücksichtigenden Kriterien genannt. In der dazugehörigen Zeile werden sodann die am meisten verbreiteten Abmahnrisiken aufgeführt, die es zu verhindern gilt. Abschließend kann mittels des ✓ und x individuell überprüft werden, ob die jeweiligen Kriterien erfüllt wurden oder ein Abmahnrisiko besteht.
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Kriterien |
Abmahnrisiken |
✓ |
x |
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Domainname und -endung |
Vor der Registrierung der Domain sollte überprüft werden:
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Veröffentlichung von Inhalten |
Digitale Bilder, Videos und Texte sind urheberrechtlich geschützt:
Eigene Inhalte können bedenkenlos veröffentlicht werden. Beachte: Bei der Verwendung von lizenzfreien Bildern muss der Urheber zumindest benannt werden.
Sofern es sich nicht um eigene Inhalte handelt, bedarf es hier für die Veröffentlichung der Inhalte auf der Webseite einer Einwilligung des Urhebers und der Urheberbezeichnung. Beachte: Lizenzbedingungen |
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Marketing und Werbung |
Werbeversprechen
Beachte: bei Werbung mit Garantien müssen die vorgeschriebenen Garantiebedingungen eingehalten werden |
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E-Mail-Werbung
Beachte: Empfänger muss dem Empfang widersprechen können
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Datenschutz |
Anbieterkennzeichnung/Impressum
Beachte: Impressumspflicht auf Unternehmensseiten in sozialen Netzwerken
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Datenschutzerklärung
Beachte: Gesonderte Aufklärung über die Verwendung von Cookies und der Einbindung sozialer Netzwerke auf der Webseite.
Zur Speicherung von IP-Adressen bedarf es eines berechtigten Interesses des Diensteanbieters und einer Einwilligung des Internetnutzers.
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Fernabsatzvertragsrecht |
Widerrufsrecht und –belehrung Beachte: Gesetzesänderung mit Verbraucherrechterichtlinie (Juni 2014): Anlage 1, 2 des EGBGB
wirksame Einbindung der Widerrufsbelehrung |
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Wirksame Einbindung von AGB-Klauseln
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Preisangaben
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Lieferzeiten
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Buttonlösung
Beschriftung des Buttons („Jetzt kaufen“, „zahlungspflichtig bestellen“) |
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Websiten abmahnsicher gestalten“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, und Sandra Kuley, Bachelor of Laws (LL.B.), erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, 2015, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-42-7.

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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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