Vorstandsmitglieder einer AG haften für fehlerhafte Ad hoc Mitteilungen
Anleger können die Vorstandsmitglieder einer AG persönlich in Haftung nehmen, wenn sie aufgrund einer fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilung Aktien erworben haben, die später einem Kursverfall ausgesetzt waren. Die Vorstandsmitglieder haften gem. § 826 BGB, wenn die Ad-hoc-Mitteilung unrichtig war. Der Anleger muss beweisen, dass er die Aktien aufgrund der Ad-hoc-Mitteilung gekauft hat; eine Beweislasterleichterung gibt es für ihn nicht. Hier wird besonders auf einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Ad-hoc-Mitteilung und Aktienkauf geachtet: Liegt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten dazwischen, hält der BGH die Kausalität nicht mehr für gegeben. Als Schadenersatz kann der Anleger den gezahlten Kaufpreis Zug-um-Zug gegen Herausgabe der Aktien verlangen. Sind diese bereits verkauft, erhält er die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis ersetzt (BGH, NJW 2004, 2664; NJW 2004, 2668; DB 2004, 1931).
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Stand: Juli 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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