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Vorstandsmitglieder einer AG haften für fehlerhafte Ad hoc Mitteilungen

Anleger können die Vorstandsmitglieder einer AG persönlich in Haftung nehmen, wenn sie aufgrund einer fehlerhaften Ad-hoc-Mitteilung Aktien erworben haben, die später einem Kursverfall ausgesetzt waren. Die Vorstandsmitglieder haften gem. § 826 BGB, wenn die Ad-hoc-Mitteilung unrichtig war. Der Anleger muss beweisen, dass er die Aktien aufgrund der Ad-hoc-Mitteilung gekauft hat; eine Beweislasterleichterung gibt es für ihn nicht. Hier wird besonders auf einen zeitlichen Zusammenhang zwischen Ad-hoc-Mitteilung und Aktienkauf geachtet: Liegt ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten dazwischen, hält der BGH die Kausalität nicht mehr für gegeben. Als Schadenersatz kann der Anleger den gezahlten Kaufpreis Zug-um-Zug gegen Herausgabe der Aktien verlangen. Sind diese bereits verkauft, erhält er die Differenz zwischen An- und Verkaufspreis ersetzt (BGH, NJW 2004, 2664; NJW 2004, 2668; DB 2004, 1931).


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Stand: Juli 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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