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Versicherungsrechtliche Seite bei Asbestarbeiten

Auch die versicherungsrechtliche Seite spielt bei Asbestarbeiten eine sehr wichtige Rolle. Immer mehr Versicherungen gehen dazu über Schäden aus Arbeiten mit Asbest aus ihrer Betriebshaftpflicht aus zu schließen. Bei Neuabschlüssen oder Vertragsänderungen sollte jeder sachkundige Betrieb deshalb genau darauf achten, ob hier (Fußnote) Versicherungsschutz besteht. Ist dies nicht mehr der Fall, besteht die Möglichkeit auf andere Versicherungsanbieter umzusteigen, die diesen Schutz noch eingeschlossen haben, oder den Versicherungsschutz für Asbestarbeiten mittels eines separaten Zusatzvertrags wieder einzukaufen.


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025



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