Logo Brennecke & FASP Group

Unterstützung von Führungskräften und Mitarbeitern im Mietrecht - Beratungsflatrates

Erfolgreich Verwalten bedeutet, dass im laufenden Tagesgeschäft die richtigen Entscheidungen getroffen werden müssen, insbesondere dann, wenn sie für eine spätere rechtliche/gerichtliche Auseinandersetzung relevant sein können.

Ausgangssituation:
Als Vermieter, Hausverwalter (Unternehmer) und/oder Sachbearbeiter kommt man häufig in die Situation, dass kurzfristig eine rechtlich relavente Entscheidung in Fragen des Mietrechts getroffen werden muss. Als Unternehmer haben Sie aber vielfältige Aufgaben, stehen meistens den ganzen Tag unter (zeitlichem) Druck und können dem Sachbearbeiter nicht jede Entscheidung abnehmen.

Ihre eigene Recherche und die der Sachbearbeiter dauern zu lange und beinhalten die Gefahr, dass das, was gefunden wurde, für die Rechtsfrage oder unternehmerische Rechtshandlung nicht die richtige Lösung ist. Und das im Hinblick darauf, dass jede zu entscheidende Rechtsfrage oder Rechtshandlung im Streitfall gerichtlich überprüft wird.

Gewinnen oder Verlieren basiert meistens darauf, dass die zu treffende Entscheidung oder Rechtshandlung aus formellen und auch aus materiellen Gründen richtig sind: Die formell unwirksame Kündigung kann zu einer Verzögerung des Räumungsverfahrens und bei Nichtzahlung von Miete zu höheren Mietausfällen führen. Aber auch die Nichtkündigung trotz Vorliegen der Voraussetzungen kann dazu führen, dass der Verwalter dem Kunden zur Erstattung des Ausfalls verpflichtet ist.

Unser Angebot
Wir bieten Ihnen für die tägliche Bewältigung rechtlicher als auch damit zusammenhängender praktischer Fragen eine kostengünstige flatrate- Alternative an. Die nachfolgend dargestellten Beratungs-Pakete ermöglichen es Ihnen, den bestehenden oder erwarteten Beratungsbedarf durch eine "Beratungsflatrate" abzudecken.

Unsere vollständigen Beratungspakete finden Sie hier:

Beratungsflatrates


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Mietrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Harald-Brennecke Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Harald Brennecke berät und vertritt seit vielen Jahren bei Rechtsfragen rund um das Gewerbemietrecht. Er prüft Mietverträge, begleitet Mietverhandlungen und vertritt bei Streitigkeiten um Kündigungen von Gewerbemietverhältnissen.

 

Rechtsanwalt Harald Brennecke bearbeitet im Gewerbemietrecht folgende Themen:

 

    Erstellung und Prüfung von Gewerbemietverträgen, insbesondere in Bezug auf die Themen

    Parteispezifische Bedürfnisse

    Verlängerungsoptionen und Kündigungsmöglichkeiten

    Untermietklausel und Nachmietersuche

    Mietpreisindex

    Wirtschaftlichkeitsfaktoren (z.B. Publikumsverkehr, Kaufkraft, Branchenmix, Gemeinschaftswerbung, Konkurrenzschutz)

    Sicherheiten (Bürgschaft, Kaution, Vermieterpfandrecht)

    Wettbewerbsklauseln und vertragsimmanenter Konkurrenzschutz

    Fertigstellungsverpflichtungen, Umbaupflichten und Rückbauverpflichtungen,

    (Vorzeitige) Beendigung von Gewerbemietverhältnissen, z.B.  aufgrund von Schriftformverstößen durch mündliche Nachtragsvereinbarungen

    Aufhebungsverträge

    Mietminderung aufgrund von Mängeln der Mietsache

    Schönheitsreparaturen

    Schadensersatz bei Verletzung von Wettbewerbsschutz oder Konkurrenzverbot

    behördliche Genehmigungen, Konzessionen und Zulassungserfordernisse

 

Da Gewerbemietverträge häufig sehr langfristig ausgelegt sind, ist ihr wirtschaftlicher Umfang immens. Ein 10-jähriger Gewerbemietvertrag mit einer Monatsmiete von 2000 € hat eine Gesamtvolumen von 240.000.- €. Bei derartigen Vertragsvolumen ist die Prüfung des Vertragsentwurfs und eine rechtssichere und zukunftssichere Gestaltung des Gewerbemietvertrages für beide Seiten von existenzieller Bedeutung. Rechtsanwalt Harald Brennecke prüft und gestaltet Gewerbemietverträge auf Zeithonorarbasis, was in Anbetracht der Mietvolumina meist deutlich günstiger ist als eine Abrechnung nach RVG.

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:

Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de

Telefon: 0721-20396-28


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosMietrechtChecklisten_Vertragsmuster
RechtsinfosMietrechtVerwalterrechtsbrief