Übersicht: Beitragsbemessungsgrenzen für das Jahr 2004

Alljährlich werden für das kommende Jahr die neuen Beitragsbemessungsgrenzen festgesetzt. Die für das Jahr 2004 geltenden Beitragsbemessungsgrenzen sind nachstehend angeführt. Dabei ist zu beachten, dass für die gesetzliche Rentenversicherung und das Arbeitsförderungsrecht unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen in den alten und in den neuen Bundesländern gelten, während für die Kranken- und Pflegeversicherung einheitliche Beitragsbemessungsgrenzen für die alten Bundesländer und die neuen Bundesländer vorgesehen sind. Soweit dabei ein Jahreswert angegeben ist, sind die monatlichen Werte Grundlage für die Berechnung des jeweiligen Werts. dargestellter Wert Alte Bundesländer Beitrittsgebiet monatlich jährlich monatlich jährlich Beitragsbemessungsgrenzen Euro Euro Euro Euro a) gesetzliche Rentenversicherung 5.150,00 61.800,00 4.350,00 52.200,00 b) Arbeitsförderung 5.150,00 61.800,00 4.350,00 52.200,00 c) knappschaftliche Rentenversicherung 6.350,00 76.200,00 5.350,00 64.200,00 d) Kranken- und Pflegeversicherung 3.487,50 41.850,00 3.487,50 41.850,00 Jahresarbeitsentgeltgrenze a) Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung 3.862,50 46.350,00 3.862,50 46.350,00 b) Versicherte der privaten Krankenversicherung 3.487,50 41.850,00 3.487,50 41.850,00 Bezugsgröße 2.415,00 28.980,00 2.030,00 24.360,00 Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungen a) allgemein 400,00 4.800,00 400,000 4.800,00 b) in Haushalten 400,00 4.800,00 400,00 4.800,00 Geringverdienergrenze für Auszubildende 325,00 - 325,00 - Einnahmefreigrenze für Versorgungsbezüge 120,75 - 120,75 - Höchstbeitragszuschuss für PKV-Versicherte a) allgemein 249,36 - 249,36 - b) Bezieher von Vorruhestandsgeld 224,42 - 224,424 - Beitragszuschuss Pflegeversicherung (Fußnote) 29,64 - 29,64 - Beitragszuschuss bis zu für Lebensversicherung/Versorgungseinrichtung 502,13 - 424,13 - Familienversicherung bei monatlichen Gesamteinkommen bis zu 345,00 - 345,00 - Mindestbemessungsgrundlage Kranken- und Pflegeversicherung a) freiwillig Krankenversicherte allgemein 805,00 - 805,00 - b) krankenversicherte hauptberuflich Selbstständige 1.811,25 - 1.811,25 - c) Bezieher eines Existenzgründerzuschusses 1.207,50 - 1.207,50 - d) Künstler und Publizisten 402,50 - 402,50 - e) behinderte Menschen (Fußnote) 483,00 - 483,00 - f) Jugendliche (Fußnote) 483,00 - 483,00 - g) Studenten 466,00 - 466,00 - h) Krankenversicherung während Auslandsaufenthalt (Fußnote) 241,50 - 241,50 - i) Pflegeversicherung während Auslandsaufenthalt (Fußnote) 402,50 - 402,50 - Mindestbemessungsgrundlage Rentenversicherung a) freiwillige Rentenversicherung - allgemein 400,00 - 400,00 - b) Selbstständige (Fußnote) 2.415,00 - 2.030,00 - c) Entwicklungshelfer und Entsandte der Firmen 3.433,51 - 2.900,15 d) Mitglieder geistlicher Genossenschaften 966,00 - 812,00 - e) Wehr- und Zivildienstleistende 1.449,00 - 1.218,00 - f) Künstler und Publizisten 325,00 - 325,00 - g) Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt 24,15 - 20,30 - h) behinderte Menschen (Fußnote) 1.932,00 - 1.624,00 - i) Jugendliche (Fußnote) 483,00 - 406,00 - Beitragsbemessungsgrundlage Arbeitsförderung a) behinderte Menschen (Fußnote) 483,00 - 406,00 - b) Jugendliche (Fußnote) 483,00 - 406,00 - c) Praktikanten und Auszubildende ohne Arbeitsentgelt 24,15 - 20,30 - d) Teilnehmer freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr 2.415,00 - 2.030,00 - Mindesthinzuverdienstgrenzen für Rentner a) Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres 345,00 - 345,00 - b) Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in voller Höhe 811,34 - 713,22 - in Höhe der Hälfte 1.011,23 - 888,94 - c) Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von Dreivierteln 611,44 - 537,50 - in Höhe der Hälfte 811,34 - 713,22 - in Hohe von einem Viertel 1.011,23 - 888,94 - d) Teilrente wegen Alters in Höhe von einem Drittel 913,24 - 802,80 - in Höhe der Hälfte 685,91 - 602,96 - in Höhe von zwei Dritteln 458,58 - 403,12 - Sachbezugswerte für a) freie Verpflegung insgesamt 197,75 - 197,75 - davon für Frühstück 43,25 - 43,25 - für Mittag- und Abendessen je 77,25 - 77,25 - b) freie Unterkunft allgemein 191,70 - 174,00 - c) Gemeinschaftsunterkunft im Arbeitgeberhaushalt 162,95 - 147,90 -


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de

Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.


Das Referat Versicherungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0

 

 


Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosSteuerrechtEinkommensteuer
RechtsinfosSteuerrechtLebensversicherung
RechtsinfosSteuerrechtGesellschaftsbesteuerung
RechtsinfosVersicherungsrechtKrankenversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtVorsorgeRentenversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtLebensversicherung
RechtsinfosVersicherungsrechtRentenversicherung