Team Bankrecht

In allen bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen berät Sie das Team Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir helfen Ihnen, Ihr Vermögen zu bewahren und zu vermehren. Wir begleiten Sie in der Auseinandersetzung mit der Bank, sei es wegen einer ungerechtfertigten Kreditkündigung, sei es weil Sie aus Sicherheiten in Anspruch genommen werden. Bei der Neufinanzierung schützen wir Sie vor einer falsch strukturierten Finanzierung oder einer Übersicherung. Wir unterstützen Sie, damit Sie die für Sie optimalen Kreditkonditionen erhalten. Wenn die Bank Ihnen Zusagen gemacht hat, die sie jetzt nicht einhält, beraten wir Sie dabei, damit Sie das Projekt doch noch zu einem guten Ende bringen.

Wenn Sie sich als Anleger von ihrer Bank oder ihrem Finanzdienstleister schlecht beraten fühlen, prüfen wir für Sie Ihre Ansprüche und helfen Ihnen bei der Durchsetzung.

Wir beraten und vertreten insbesondere: 

  • Gesellschafter, die ihr Unternehmen neu oder anders finanzieren wollen und hierfür Beratung suchen;
  • Gesellschafter und ihre Ehe-/Lebenspartner, die für ein Unternehmen private Sicherheiten zur Verfügung stellen sollen, wie z.B. Bürgschaften, Grundschulden aufs Eigenheim oder Abtretung einer Lebensversicherung;
  • Gesellschafter und ihre Ehe-/Lebenspartner, die von der Bank aus Bürgschaften oder Grundschulden in Anspruch genommen werden; Bankkunden, denen das Kreditinstitut droht, die Darlehen / Kreditlinien zu kündigen oder denen bereits gekündigt wurde;
  • Existenzgründer, die die richtige Rechtsform und Finanzierung für ihr Unternehmen suchen.
  • Kapitalanleger, die schlecht beraten wurden.

 

 


Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de