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Synopse zum ESUG mit Kurzkommentaren

Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen „ESUG“ wurde am 26. Oktober 2011 vom Bundesrat verabschiedet.

Kernpunkte des ESUG bilden die Erweiterung und Stärkung des Insolvenzplanverfahrens und der Eigenverwaltung. Zudem wurde die Einflussnahme der Gläubiger auf die Sanierung eines insolvenzbedrohten Unternehmens gestärkt.

Die unter dem folgenden Link abrufbare Synopse stellt die alte Rechtslage und die Neuerungen, die durch das ESUG Einzug in die Insolvenzordnung erhalten haben, gegenüber.


Aufgeführt sind nur die betroffenen §§ der InsO.
Änderungen gegenüber der vorhergehenden Fassung sind rot markiert.
Kurze Erläuterungen kommentieren die Änderungen.


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Stand: Mai 2026



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