Schutz für vermögenslose Angehörige auch bei niedrigen Bürgschaftsbeträgen
Auch Angehörige, die sich in relativ niedriger Höhe verbürgt haben, sind nach Ansicht des OLG Celle zu schützen: Das Gericht will selbst bei einem Bürgschaftsbetrag von 20.000 DM die vom BGH entwickelten Grundsätze zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften naher Angehöriger anwenden. Dies soll jedenfalls dann gelten, wenn der Bürge nur über relativ geringfügige Einkünfte verfügt, mit denen er noch nicht einmal die laufenden Zinsen auf die Bürgschaftsforderung bedienen kann. In so einem Fall ist die Bürgschaftsverpflichtung wirtschaftlich unvernünftig und unsinnig und wird von der Rechtsprechung mißbilligt. Dass inzwischen Verbraucher die Möglichkeiten haben, Privatinsolvenz zu beantragen, ändert aus Sicht des Gerichts nichts an der Sittenwidrigkeit der Bürgschaft.
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Stand: Juli 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
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- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
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Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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