Schutz des Privatvermögens vor dem Zugriff der Gläubiger des Unternehmens


Als persönlich haftender Gesellschafter oder als Unternehmensbürge sind Sie bemüht, Ihr Privatvermögen sowie das Ihrer Familie vor dem Zugriff der Gläubiger Ihres Unternehmens zu sichern. Wir beraten Sie umfassend über mögliche Wege, Risiken zu minimieren.

Wir loten für Sie eine mögliche Umwandlung der Gesellschaftsform ab, beraten Sie in familiären Verträgen sowie in Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Frühzeitig stellen wir für Sie die Weichen, Ihr Privatvermögen auch im Falle einer Insolvenz des Unternehmens vor Zugriffen zu sichern.

Sollten Sie dennoch mit Ansprüchen gegen Ihr Privatvermögen konfrontiert werden, begleiten wir Sie in der Konfliktlösung und bemühen uns um Ihre Schadloshaltung.



Kontakt: info@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: 14 - Oct - 2009


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.