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Schutz der Aktionäre vor Verwässerung durch Kapitalerhöhung


Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke  Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de

Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte

Die Aktionäre einer AG sind berechtigt, Kapitalerhöhungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies gilt auch dann, wenn der Vorstand sich zuvor die Kapitalerhöhung von der Hauptversammlung hat genehmigen lassen. Verstößt er bei der bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals gegen seine Amtspflichten, kann der dadurch beeinträchtigte Aktionär sich dagegen wehren. Dies gilt nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs sogar dann noch, wenn die Kapitalerhöhung bereits ins Handelsregister eingetragen und die neuen Aktien schon ausgegeben sind. Daraus folgt nun allerdings nicht, dass die Aktiengesellschaft ihre Aktionäre vorab schriftlich über den Vollzug einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital informieren müsste. Dies ist zwar sinnvoll - sonst wird die Kapitalerhöhung möglicherweise nach Vollzug gerichtlich aufgehoben. Aber notwendig ist es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht, weil die Aktionäre eben die og. Klagemöglichkeit haben.



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Harald Brennecke  Rechtsanwalt
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Stand: Juli 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
Gericht / Az.: BGH, 10.10.2005 – II ZR 148/03 und II ZR 90/03

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