Schuldnerinsolvenzplan - Kosten und Kostenerstattung
Der Schuldner hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Kostenersatz hinsichtlich ihm etwaig entstehender oder entstandener Planerstellungskosten.
Ein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag nach § 677 BGB scheidet aus, da die Planerstellung keine Besorgung eines Geschäfts „für einen anderen" darstellt.
Der Schuldner kann jedoch im gestaltenden Teil des von ihm ausgearbeiteten und vorgelegten Insolvenzplans einen Kostenersatz der ihm aus der Planerstellung entstandenen Kosten einräumen. So kann im Insolvenzplan geregelt werden, dass dem Schuldner die Kosten der Planerstellung in Gänze oder in einer bestimmten Höhe ersetzt werden.
Eine so im Plan verankerte Kostenerstattung wird jedoch nur wirksam, wenn der Insolvenzplan angenommen und rechtskräftig wird (§ 254 InsO).
Praktisch muss der Insolvenzschuldner die Kosten daher zunächst verauslagen. Dazu muss er auf externes Vermögen Dritter (z.B. das private Vermögen von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft) zurückgreifen, da das Vermögen des Insolvenzschuldners selbst dem Insolvenzbeschlag unterliegt und damit nicht zur freien Verfügung steht.
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Stand: August 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
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- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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