Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 26 - Stolperfallen beim Haftungsausschluss nach § 25 HGB
3.6 Stolperfallen beim Haftungsausschluss nach § 25 HGB
Trotz der ausführlichen Regelungen zum Haftungsübergang nach § 25 HGB, gibt es dennoch einige Besonderheiten auf die bei einem Unternehmenserwerb geachtet werden sollte.
3.6.1 Erwerb vom vorläufigen Insolvenzverwalter
Bei einem Erwerb vom vorläufigen Insolvenzverwalter besteht das Risiko einer Haftung für die Unternehmensschulden, wenn nicht unmittelbar im Anschluss daran das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das ist deshalb der Fall, da der vorläufige Insolvenzverwalter nicht dazu befugt ist das Schuldnervermögen zu verkaufen um aus dem daraus entstehenden Erlös die Gläubiger zu befriedigen. Ein Haftungsrisiko besteht weiterhin, wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse eingestellt wird (Fußnote).
3.6.2 Vorübergehende Stilllegung
Wird das Unternehmen vom bisherigen Inhaber eingestellt, bevor es vom Erwerber fortgeführt wird, ist die Vorschrift des § 25 HGB weiterhin anwendbar. Das setzt voraus, dass die wesentlichen Grundlagen des Handelsgeschäfts noch fortgeführt werden können. Als wesentliche Grundlagen zählen die
- Organisation des Handelsgeschäfts sowie die
- Geschäftsbeziehungen.
Liegen diese Voraussetzungen vor, so bleibt § 25 HGB anwendbar (Fußnote).
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz". Erscheint mit Fußnoten als Buch beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.
Autoren: Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Marjan Fredericks, wissenschaftlicher MItarbeiter.
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Stand: Juli 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
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Beruflicher Hintergrund
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- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
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Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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