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Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 07 - Abgrenzung der übertragenden Sanierung von der Unternehmenssanierung

1.5 Abgrenzung der übertragenden Sanierung von der Unternehmenssanierung

Die Unternehmenssanierung unterscheidet sich von der übertragenden Sanierung grundlegend. Mit Unternehmenssanierung umschreibt man allgemein die Summe aller Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, ein Unternehmen aus einer Situation herauszuführen die dessen Fortbestand gefährdet.

Bei der übertragenden Sanierung geht es nicht um den Fortbestand des Unternehmens. Vielmehr werden die ertragsreichen Teile des Unternehmens aus dem insolventen Unternehmensträger herausgenommen und auf einen anderen nicht insolventen Unternehmensträger übertragen. Dabei bleibt der insolvente Unternehmensträger mit nicht verkäuflichen Unternehmensteilen in der Insolvenz. Der durch den Verkauf erzielte Erlös, wird dann zur Befriedigung der Gläubiger genutzt.

Auch wenn die übertragende Sanierung durch die Insolvenz bekannt geworden ist, ist sie trotzdem auch außerhalb des Insolvenzverfahrens anwendbar (Fußnote).


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz". Mit Fußnoten erschienen als Buch beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.
Autoren: Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Marjan Fredericks, wissenschaftlicher MItarbeiter.


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Stand: Juli 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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