Logo FASP Group

Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 07 - Abgrenzung der übertragenden Sanierung von der Unternehmenssanierung

1.5 Abgrenzung der übertragenden Sanierung von der Unternehmenssanierung

Die Unternehmenssanierung unterscheidet sich von der übertragenden Sanierung grundlegend. Mit Unternehmenssanierung umschreibt man allgemein die Summe aller Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, ein Unternehmen aus einer Situation herauszuführen die dessen Fortbestand gefährdet.

Bei der übertragenden Sanierung geht es nicht um den Fortbestand des Unternehmens. Vielmehr werden die ertragsreichen Teile des Unternehmens aus dem insolventen Unternehmensträger herausgenommen und auf einen anderen nicht insolventen Unternehmensträger übertragen. Dabei bleibt der insolvente Unternehmensträger mit nicht verkäuflichen Unternehmensteilen in der Insolvenz. Der durch den Verkauf erzielte Erlös, wird dann zur Befriedigung der Gläubiger genutzt.

Auch wenn die übertragende Sanierung durch die Insolvenz bekannt geworden ist, ist sie trotzdem auch außerhalb des Insolvenzverfahrens anwendbar (Fußnote).


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz". Mit Fußnoten erschienen als Buch beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.
Autoren: Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Marjan Fredericks, wissenschaftlicher MItarbeiter.



Stand: Juni 2026


Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen im Interesse der Übertragenden Sanierung aus der Insolvenz. Er begleitet Gesellschafter bei der Rettung der Vermögenswerte des Unternehmens und bei der Restrukturierung kriselnder Unternehmen außerhalb einer Insolvenz oder unter Zuhilfenahme des Insolvenzrechts. Er verhandelt mit Banken und anderen Kreditoren über Sanierungsmöglichkeiten durch Stundungen oder Teilverzichte. Er berät Investoren bei der Übernahme von sanierungsbedürftigen Unternehmen oder Unternehmensassets innerhalb und außerhalb einer Insolvenz. 
Rechtsanwalt Brennecke berät Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsrisiken ihres Privatvermögens.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Unternehmenssanierung veröffentlicht, so

  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", JAHR, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-93-8
  • „Gesellschaftsrecht in der Insolvenz“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-267
  • „Die Limited in der Insolvenz“ , 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", JAHR, Verlag Mittelstand und
  • Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Die Restschuldbefreiung", 2005, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7,

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren – Sanierungsinstrumente in der Insolvenz“
  • „Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Harald Brennecke ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein sowie Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 
Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet folgende Vorträge und Schulungen  im Bereich der Unternehmenssanierung an:

  • Das Unternehmen in der Krise – Sofortmaßnahmen und mehr
  • Unternehmen sanieren – Wege und Risiken
  • Sanierung über Insolvenz: Übertragende Sanierung, Insolvenzplan, Eigenverwaltung
  • Haftungsrisiken für Steuer- und Unternehmensberater bei der Unternehmenssanierung
  • Geschäftsführerhaftung: das unterschätzte Risiko des Krisenmanagers
  • Unternehmensvorsorge – was Geschäftsführer wissen müssen, um Krisen zu vermeiden  


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter: 
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22

 

Portrait Harald-Brennecke


Das Referat Unternehmenssanierung wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Portrait Harald-Brennecke  

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Gründer und Managing Partner der Kanzlei Brennecke & Partner. Er ist überwiegend im Bereich des Insolvenzrechts für Unternehmer und Unternehmen tätig.

Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen. Rechtsanwalt Brennecke berät insbesondere Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden  Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Unternehmenssanierung unter dem Blickwinkel des Unternehmens als Vermögensbestandteil des Gesellschafters. Er vertritt bei unzulässigen oder unbegründeten Insolvenzanträgen. Rechtsanwalt Brennecke verhandelt mit Insolvenzverwaltern hinsichtlich des Erwerbs von Unternehmen aus der Insolvenz zum Zwecke der Unternehmensfortführung durch Investoren oder Familienangehörige. Weiter vertritt Rechtsanwalt Brennecke bei Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus Anfechtung gegen Gesellschafter, Familienangehörige oder Dritte sowie bei (den häufig unterschätzten) Haftungsansprüchen gegen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.   

Er berät Insolvenzschuldner hinsichtlich der Erlangung der Restschuldbefreiung und der hierfür erforderlichen Obliegenheiten und vertritt im gesamten Insolvenzverfahren um sicherzustellen, dass der Schuldner die an ihn gestellten Obliegenheitsanforderungen zur Erlangung der Restschuldbefreiung (die über das hinausgehen, was ein Insolvenzverwalter vom Schuldner verlangt und verlangen darf) erfüllt. Der Irrtum, dass Insolvenzschuldner alleine dann schon Restschuldbefreiung erhielten, wenn sie alle Anforderungen des Insolvenzverwalters erfüllen, ist leider immer noch weit verbreitet.

Rechtsanwalt Brennecke berät Schuldner über das Vorgehen bei der Nutzung der Alternativen des europäischen Insolvenzrechts zur Restschuldbefreiung. In wenigen speziellen Fällen bietet ausländisches Insolvenzrecht Vorteile.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Insolvenzrecht veröffentlicht, so

  • "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-267
  • "Die Limited in der Insolvenz", ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Restschuldbefreiung", 2006, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7 
  • "Privatinsolvenz/Verbraucherinsolvenz - Eine Einführung", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-13-1
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Der Insolvenzplan und der Verbraucherinsolvenzplan - Sanierungsinstrument in der Insolvenz - für Verbraucher und Unternehmen", ISBN 978-3-939384-06-9
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6 
  • "Das Recht der GmbH", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-33-5
  • "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
  • "Der Unternehmenskauf -  Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", Verlag Mittelstand und Recht, 2014, ISBN 978-3-939384-18-2
  • "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Schutzschirm und Eigenverwaltung“
  • „Die Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein und Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.  Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißtdas eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
  • Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
  • Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 
  • Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
  • Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters 
  • Selbständigkeit in der Insolvenz – die große Chance des Neustarts


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22

 



Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosUnternehmenssanierung
RechtsinfosInsolvenzrechtUnternehmenssanierung
RechtsinfosBaurecht