Sanierungsinstrumente in der Insolvenz - Übertragende Sanierung - 07 - Abgrenzung der übertragenden Sanierung von der Unternehmenssanierung

1.5 Abgrenzung der übertragenden Sanierung von der Unternehmenssanierung

Die Unternehmenssanierung unterscheidet sich von der übertragenden Sanierung grundlegend. Mit Unternehmenssanierung umschreibt man allgemein die Summe aller Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, ein Unternehmen aus einer Situation herauszuführen die dessen Fortbestand gefährdet.

Bei der übertragenden Sanierung geht es nicht um den Fortbestand des Unternehmens. Vielmehr werden die ertragsreichen Teile des Unternehmens aus dem insolventen Unternehmensträger herausgenommen und auf einen anderen nicht insolventen Unternehmensträger übertragen. Dabei bleibt der insolvente Unternehmensträger mit nicht verkäuflichen Unternehmensteilen in der Insolvenz. Der durch den Verkauf erzielte Erlös, wird dann zur Befriedigung der Gläubiger genutzt.

Auch wenn die übertragende Sanierung durch die Insolvenz bekannt geworden ist, ist sie trotzdem auch außerhalb des Insolvenzverfahrens anwendbar (Fußnote).


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Übertragende Sanierung als Sanierungsinstrument in der Insolvenz". Mit Fußnoten erschienen als Buch beim Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.
Autoren: Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Marjan Fredericks, wissenschaftlicher MItarbeiter.


Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Juli 2008


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Über die Autoren:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht. Er ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gestaltet er Sanierungen und begleitet Firmeninsolvenzen im Interesse der Übertragenden Sanierung aus der Insolvenz. Er begleitet Gesellschafter bei der Rettung der Vermögenswerte des Unternehmens und bei der Restrukturierung kriselnder Unternehmen außerhalb einer Insolvenz oder unter Zuhilfenahme des Insolvenzrechts. Er verhandelt mit Banken und anderen Kreditoren über Sanierungsmöglichkeiten durch Stundungen oder Teilverzichte. Er berät Investoren bei der Übernahme von sanierungsbedürftigen Unternehmen oder Unternehmensassets innerhalb und außerhalb einer Insolvenz. 
Rechtsanwalt Brennecke berät Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für diese bestehenden strafrechtlichen und zivilrechtlichen Haftungsrisiken ihres Privatvermögens.

Er hat mehrere Bücher im Bereich Unternehmenssanierung veröffentlicht, so

  • "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", JAHR, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-06-93-8
  • „Gesellschaftsrecht in der Insolvenz“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-267
  • „Die Limited in der Insolvenz“ , 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
  • "Insolvenz und Restschuldbefreiung in Europa", 2010, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-05-2
  • "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", JAHR, Verlag Mittelstand und
  • Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
  • "Die Restschuldbefreiung", 2005, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-00-7,

Weitere Veröffentlichungen sind in Vorbereitung, so

  • „Selbständigkeit in der Insolvenz“
  • „Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren – Sanierungsinstrumente in der Insolvenz“
  • „Liquidation von Kapitalgesellschaften“

Harald Brennecke ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein sowie Dozent für Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. 
Er moderiert die Gruppe Insolvenz und Insolvenzvermeidung bei XING.
Er bietet folgende Vorträge und Schulungen  im Bereich der Unternehmenssanierung an:

  • Das Unternehmen in der Krise – Sofortmaßnahmen und mehr
  • Unternehmen sanieren – Wege und Risiken
  • Sanierung über Insolvenz: Übertragende Sanierung, Insolvenzplan, Eigenverwaltung
  • Haftungsrisiken für Steuer- und Unternehmensberater bei der Unternehmenssanierung
  • Geschäftsführerhaftung: das unterschätzte Risiko des Krisenmanagers
  • Unternehmensvorsorge – was Geschäftsführer wissen müssen, um Krisen zu vermeiden  


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Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

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