Rechtsinfos/WEG-Recht/Verwaltung

Im WEG ist gesetzlich geregelt, wie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch die Wohnungseigentümer und durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zu erfolgen hat. Danach hat die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums durch alle Wohnungseigentümer zu erfolgen, soweit das Gesetz oder Vereinbarungen der Wohnungseigentümer nicht etwas anderes besagen.

Unter Verwaltung sind sämtliche Maßnahmen und Entscheidungen zu verstehen, die in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht auf eine Änderung des bestehenden Zustandes abzielen oder sich als Geschäftsführung zu Gunsten der Wohnungseigentümer in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum darstellen.

 



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