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Rechtsinfos/WEG-Recht/Kosten/Wohngeld

Jeder Wohnungseigentümer ist den anderen Wohnungseigentümern gegenüber verpflichtet, die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie die Kosten einer Instandsetzung, einer Instandhaltung, der sonstigen Verwaltung und durch den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums anteilmäßig zu tragen. Der Beitrag der Wohnungseigentümer zur Kosten- und Lastenpflicht wird gemeinhin als Wohngeld bezeichnet.

 



Das Wohngeldverfahren nach der FGG
 
Die Sonderumlage: Finanzspritze als Nachtrag zum Wirtschaftsplan - 3. Fälligkeit, Schuldner und Abrechnung der Sonderumlage
 
Rechtsfähigkeit der WEG: Finanztest berichtet
 
Die Sonderumlage: Finanzspritze als Nachtrag zum Wirtschaftsplan - 1. Einleitung und Zweck
 
Das Zwangsverwaltungsverfahren - Die Verteilung der Überschüsse nach Rangklassen: 1. Teil
 
Lasten und Kostentragungspflicht im WEG – 4.Teil: Haftung bei Wohnungseigentümerwechsel
 
Hausgeldrückstände – Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: 1. Teil
 
Der Hausverwalter im WEG - 3. Aufgaben und Befugnisse: Teil 2
 
Einführung ins Wohnungseigentum - 4. Teil: Die Eigentümergemeinschaft im Rechtsverkehr
 
Lasten und Kostentragungspflicht im WEG – 3.Teil: Jahresabrechnung, Beitragsforderung
 
Hausgeldrückstände – Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: 2. Teil
 
Hausgeldrückstände – Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum: 3. Teil
 
Die Jahresabrechnung des WEG-Verwalters - Richtig oder Falsch!
 

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