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Rechtsinfos/WEG-Recht/Kosten/Wirtschaftsplan

Der so genannte Wirtschaftsplan ist eine Art Haushaltsplan der Wohnungseientümergemeinschaft, indem die voraussichtlichen Kosten und Einnahmen des Wirtschaftsjahres gegenübergestellt werden. Er wird jeweils vom Verwalter für ein Kalenderjahr aufgestellt.

 

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