Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Waffenrecht

In der heutigen Zeit ist das Waffenrecht, insbesondere das Waffengesetz ein ganz aktuelles Thema. In Deutschland ist das Waffenrecht vor allem durch das Waffengesetz und die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (AVWaffV) normiert. Es zählt zum Bundesrecht.

Das WaffG von 1976 wurde zum 1. April 2003 durch ein komplett neu gefasstes WaffG abgelöst. Eine wesentliche Änderung hat das WaffG mit Wirkung zum 1. April 2008 erfahren. Zum Einen ist das in § 20 WaffG festgeschriebene sog. "Erbenprivileg" verschärft worden. Vor allem aber ist der § 42a WaffG neu eingefügt worden. Dieser schreibt ein prinzipielles Verbot des Führens aller Anscheinswaffen sowie sämtlicher Hieb- und Stoßwaffen vor. Zudem soll das Führen von Einhandmessern sowie von Messern mit feststehender Klinge von mehr als 12 cm Länge generell verboten sein.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.