![]() | BGH Urteil V ZR 218/03 vom 13. Februar 2004 |
Beim Immissionsschutzrecht geht es im wesentlichen darum, die auf den Menschen und seine gesamte Umwelt wirkenden Emissionen (zum Beispiel Luftverunreinigungen, Wärme, Strahlen, Licht) so gering wie möglich zu halten. Die zentrale Vorschrift dafür ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSG).
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.
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