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Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Enteignung

Juristisch betrachtet bedeutet die Enteignung den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat. Die Enteignung erfolgt aufgrund bestimmter gesetzlicher Vorschriften grundsätzlich gegen eine entsprechende Entschädigung.

Auch wenn im Grundgesetz das Eigentum und das Erbrecht garantiert sind, ist das Eigentum gleichzeitig zum Dienst am Allgemeinwohl verpflichtet und lässt dafür Enteignungen zu. Sie darf aber nur auf der Basis eines Gesetzes erfolgen, dass die Art und das Ausmaß der Entschädigung regelt.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 

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