Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Baurecht

Das öffentliche Baurecht ist die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften, die sich auf die Ordnung und Förderung der baulichen Nutzung von Grundstücken beziehen. Grundbegriffe des öffentlichen Baurecht sind das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.

Hier liegen auch die meisten Probleme: der bauwillige Eigentümer eines Grundstücks hat regelmäßig Auseinandersetzungen mit dem Bauamt, das über den Bauantrag zu entscheiden hat. Hier liegen nicht immer die gleichen Interessen vor, die dann in Einklang zu bringen sind. Gegebenenfalls müssen die Rechte des Eigentümers auf dem formellen Verfahrensweg durchgesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



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