Rechtsinfos/Vertragsrecht/Nichtigkeit

Auch wenn Vertragsparteien bei Abschluss des Geschäftes nichts Böses im Schilde führen, können Verträge auch unwirksam sein. Aus welchem Grund ein Vertrag unwirksam ist, muss anhand des Einzelfalles entschieden werden. Dazu gehört beispielsweise die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäftes wegen des Vorliegens von Nichtigkeitsgründen. Der bekannteste Grund für die Nichtigkeit eines Vertrages ist die Geschäftsunfähigkeit einer Person, das Wuchergeschäft sowie die Sittenwidrigkeit.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



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Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts. Wir gestalten Verträge für Sie, prüfen Ihnen vorgelegte Verträge darauf, ob diese ihre berechtigten Interessen wiedergeben sowie auf für Sie ungünstige Klauseln, optimieren Vertragsformulierungen für die von Ihnen angestrebten Zwecke, prüfen Beendigungsmöglichkeiten für Sie und machen Ihre Ansprüche aus Verträgen für Sie geltend.

Wir verhandeln Verträge für Ihre Interessen.

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