Logo Brennecke & FASP Group

Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Pflegeversicherung

Eine Pflegeversicherung ist eine so genannte Sozialversicherung. Sie soll in Fällen der Pflegebedürftigkeit eines Menschen die dafür notwendige Pflegevorsorge abdecken.

Man unterscheidet die gesetzlichen Pflegeversicherungen (Pflichtversicherungen), die privaten Pflegeversicherungen und die Pflegezusatzversicherungen (freiwillige Privatversicherungen).

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.