Rechtsinfos/Prozessrecht/Gerichtszuständigkeit

Jeder Bürger hat gegen den Staat Anspruch auf Schutz seiner Rechte. Der Staat gewährt diesen Rechtsschutz durch die Gerichte und ermöglicht dem Bürger hierzu einen bestimmten Rechtsweg.

Welcher Rechtsweg einzuschlagen ist, ergibt sich aus der Art des Schutzes bzw. der Art des durchzusetzenden Anspruches der verlangt wird. Zu diesem Zweck muss geprüft werden, welches Gericht für den speziellen Fall sachlich als auch örtlich zuständig ist.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



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Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



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Harald Brennecke, Rechtsanwalt

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