Rechtsinfos/Prozessrecht/Aussetzung

Bei der "Aussetzung" im prozessrechtlichen Sinne geht es immer um die Frage, ob das förmliche Verfahren (Arbeits-, Zivil- oder Strafverfahren) aus gegebenen Anlässen (z.B. Tod einer Partei oder die Insolvenz eines Unternehmens) zeitweise unterbrochen werden muss. In den jeweiligen Verfahrensvorschriften gibt es viele Regelungen, die die Voraussetzungen für Aussetzungen enthalten.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



BGH Beschluss 1 AR 266/03 vom 25. April 2003
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Prozessrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28