Rechtsinfos/Inkasso/Factoring

Factoring (deutsch: Forderungszession) ist eine Finanzdienstleistung, die der kurzfristigen Umsatzfinanzierung dient.

Der Factor erwirbt die Forderungen seines Factoring-Kunden gegen dessen Abnehmer (Debitor). Als Gegenleistung für die Abtretung der Forderung zahlt der Factor an den Factoring-Kunden umgehend den Forderungskaufpreis.

Dieser Kaufpreis entspricht dem Betrag der – tatsächlich bestehenden – Forderung abzüglich eines Diskonts für die Leistungen des Factors (Finanzierung, Delkredere, Debitorenmanagement). Einen Teil des Kaufpreises behält der Factor auf einem Sperrkonto ein, um das Veritätsrisiko bis zur endgültigen Zahlung durch den Debitor abzusichern.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Factoring - eine Einführung, Teil I
 
Factoring – echte Chance oder falscher Schein?
 
Factoring als neuer Erlaubnistatbestand im Kreditwesengesetz (KWG)
 
Factoring - eine Einführung, Teil II
 
Rating, Basel II, alternative Finanzierungsformen aus anwaltlicher Sicht - Teil II
 


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Harald Brennecke, Rechtsanwalt

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Rechtsanwalt Brennecke macht Forderungen geltend und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht ist er Spezialist bei der Durchsetzung von Forderungen gegen insolvente Schuldner.

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