Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Sozialauswahl

Will der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern durch ordentliche Kündigung beenden, muss er bei mehreren beschäftigten Arbeitnehmern eine so genannte Sozialauswahl vornehmen.

Verstößt der Arbeitgeber dagegen, ist die Kündigung im Rahmen einer Kündigungsschutzklage für unwirksam zu erklären. Wann eine Sozialauswahl rechtsicher vorliegt, soll Ihnen in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie anhand zahlreicher Rechtsprechungsnachweise nahe gebracht werden.





Sozialauswahl - welche Kriterien spielen wann eine Rolle?
 
Die Kündigungsschutzklage, Teil 04 – Die betriebsbedingte Kündigung: Was muss man vortragen ?
 
Kündigung Arbeitsvertrag - Ist der Doppelverdienst bei der Sozialauswahl zu berücksichtigen?
 


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