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Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Arbeitsvertrag

Mittelpunkt eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Dieser - auch Anstellungsvertrag genannt - ist nach deutschem Recht ein Vertrag über die entgeltliche und persönliche Erbringung einer Dienstleistung.

Im Unterschied zum freien Dienstverhältnis ist das durch den Arbeitsvertrag begründete Arbeitsverhältnis von der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber gekennzeichnet. Der Arbeitnehmer kann im Wesentlichen nicht selbst seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen. Er ist vielmehr in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers eingegliedert und unterliegt typischerweise den Weisungen des Arbeitgebers über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit.

Was Sie als Arbeitgeber sowie als Arbeitnehmer wissen müssen, finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie in den zahlreichen Rechtsprechungshinweisen.





Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

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Portrait Monika-Dibbelt  Rechtsanwältin Monika Dibbelt

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Portrait Tilo-Schindele  Rechtsanwalt Tilo Schindele

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Portrait Guido-Friedrich-Weiler  Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler

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Portrait Harald-Brennecke  Rechtsanwalt Harald Brennecke