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Rechtliche Risiken beim Unternehmenskauf – Teil 01 - Einleitung

Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen

Dieses Buch widmet sich den wichtigsten rechtlichen Problemen beim Kauf oder Verkauf von mittelständischen Unternehmen. Ein Unternehmenskauf tangiert eine Vielzahl von Rechtsmaterien, so dass es bei einem Erwerb eines Unternehmens dringend empfiehlt, sich hierbei von spezialisierten Rechtsanwälten beraten zu lassen.

Schätzungen gehen davon aus, dass jede zweite Unternehmensfusion misslingt.1 Die Hauptursache liegt darin, dass die Organisationsstrukturen und die Kultur der fusionierenden Unternehmen zu unterschiedlich waren und daher eine Integration der Unternehmen nicht zum Erfolg führte.
Schätzungen gehen davon aus, dass ein Drittel aller Unternehmenszusammenschlüsse zum Typ „Poker“ gehören und keinen Erfolg zeitigen.2 Darunter ist zum Beispiel die Fusion von BMW und Rover im Jahre 1994. Nach dem Zusammenschluss gab es einige Fehlentscheidungen des Managements, wie etwa die komplette Produktpalette von Rover zu erhalten. Aufgrund der schlechten Planung wurden erst fünf Jahre nach der Übernahme die Sanierung von Rover eingeleitet. Das führt letzten Endes zu einem Verlust von 6 Milliarden EUR, bis BMW sein erworbenes Tochterunternehmen Rover wieder abstieß. Dieses Beispiel zeigt, dass einer erfolgreichen Unternehmensübernahme langfristige Planungen mit einem frühzeitig erstellen Integrations- und gegebenenfalls Sanierungskonzept vorausgehen müssen.

Daneben müssen bei einem Unternehmenskauf die rechtlichen Aspekte beachtet werden.
Durch eine durchdachte Übernahmestrategie lassen sich – etwa im Bereich des Arbeitsrechts – erhebliche rechtliche Risiken ausschalten. Beispielsweise ist darauf zu achten, dass ein ordnungsgemäßes Unterrichtungsschreiben an die Arbeitnehmern ergeht. Wird das Unterrichtungsschreiben nicht korrekt abgefasst, können die Arbeitnehmer auch noch nach Jahren dem Übergang des Arbeitsverhältnisses widersprechen und eine Beschäftigung beim alten Arbeitgeber verlangen.
Weiter ist beispielsweise darauf zu achten, wann Kündigungen ausgesprochen werden dürfen und welche Sonderregeln bestehen, etwa bei einer sanierenden Kündigung.

Das wichtigste Instrument zur Vermeidung rechtlicher Risiken bei Unternehmensverkäufen ist das Vertragswerk. Bereits in den Vertragsverhandlungen wird sich schnell zeigen, ob eine Übernahme mittel- und langfristig Sinn macht und ob sich nachhaltige Synergieeffekte herstellen lassen. Im Zuge der Privatautonomie kann in dem Übernahmevertrag alles geregelt werden. Es empfiehlt sich, dieses Instrument ausgiebig zu nutzen und vor allem auch Zeitpläne für die einzelnen Schritte der Fusion aufzustellen. So kann das wirtschaftliche Risiko für beide Seiten kalkulierbarer werden.

Weiter ist es unabdingbar, das zu erwerbende Unternehmen im Rahmen einer Due Diligence-Prüfung ausgiebig zu prüfen.

Ferner sind auch die Vorgaben der Kartellbehörden zu beachten. Eine Fusion oder ein Aufkauf eines Unternehmens darf nicht gegen die Zusammenschluss- oder Fusionskontrolle verstoßen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass die Kartellbehörden den Zusammenschluss untersagen und die Fusion nicht stattfinden kann. Die gesamten Rechtsberatungskosten und die Kosten für eine Due Diligence, die sich auch auf technische Sachverhalte erstreckt, wären dann als frustrierte Aufwendungen zu verbuchen. Deshalb muss bereits im Vorfeld und besonders gründlich geprüft werden, ob etwaige kartellrechtliche Vorgaben einer Fusion entgegenstehen.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Der Unternehmenskauf – Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-18-2.


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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