RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 2: Checkliste vor dem Umzug
3. Insolvenz in England: Checkliste für die Zeit vor und bei der Ankunft in England
Lassen Sie sich vor dem Umzug nach England über die rechtlichen Fragen, die vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu prüfen sind, umfassend anwaltlich beraten. Wir helfen Ihnen hier gerne.
Problematisch kann u.a. sein, dass die Summe der ungesicherten Forderungen einen bestimmten Wert nicht unterschreiten darf.
Bei Fehlern droht eine Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das zuständige Gericht.
Wir empfehlen Ihnen - selbstverständlich deutschsprachige - erfahrene Dienstleister in England, die Ihnen in den praktischen Fragen eines Umzugs und eines Lebens in England zur Vorbereitung der Insolvenz beistehen und Sie in den alltäglichen praktischen Problemen unterstützen. Hier ist die Erfahrung eines Dienstleisters, der die Gegebenheiten vor Ort genau so kennt wie die typischen Probleme eines deutschen oder österreichischen Zuzüglers mit insolvenzrechtlichem Hintergrund, viel Geld und Zeit wert.
a. Checkliste: Vor der Ankunft in England / GB
- Besuchen Sie ggf. einen Sprachkurs, um Ihre Englischkenntnisse aufzufrischen. Gute Sprachkenntnisse erleichtern die gesellschaftliche Integration. Außerdem ist Englisch die Gerichtssprache beim Insolvenzgericht.
- Überprüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises sowie Ihres Reisepasses.
- Planen Sie sorgfältig, wie viel Geld Sie in England benötigen. Dabei handelt es sich u.a. um:
- Aufwendungen für den Lebensunterhalt einschließlich monatliche Fixkosten (Fußnote) während der notwendigen Aufenthaltsdauer
- Reise- und Unterkunftskosten
- Honorar für die Beratung durch einen englischen Fachanwalt für Insolvenzrecht und Hilfestellung,
- Gemeindesteuern
- Gebühren für die Eintragung bei der Arbeitnehmerregistrierungsstelle (Fußnote)
- Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände, Mobiliar, Haushaltsgeräte
- Notwendige Ressourcen im Fall einer Existenzgründung
- Nach den Regelungen der britischen Behörde für Zölle und Verbrauchssteuer (Fußnote) dürfen bestimmmte Gegenstände nicht in das Vereinigte Königreich eingeführt werden. Der Dienstleister vor Ort unterstützt Sie hierbei.
- Lassen Sie sich von Ihrer Bank beraten, wie Sie am günstigsten Geld ins Vereinigte Königreich überweisen können. Nehmen Sie am besten neben Bargeld auch Reiseschecks mit.
- Hinterlassen Sie ein geklärtes Umfeld in Deutschland.
b. Checkliste: Nach der Ankunft in England
- Der von uns empfohlene deutschsprachige englische Dienstleister empfiehlt Ihnen geeignete Hotels, bis Sie eine eigene Wohnung gefunden haben. Als deutscher oder österreichischer Staatsbürger sind Sie im Vereinigten Königreich aufenthaltsberechtigt. Sie müssen daher keine gesonderte Aufenthaltsgenehmigung beantragen oder sich polizeilich melden.
Alternativ kann eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Mit dieser fünf Jahre gültigen Genehmigung wird Ihnen bescheinigt, dass Sie nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft berechtigt sind, sich im Vereinigten Königreich aufzuhalten. Unser lokaler Partner unterstützt Sie gegebenenfalls bei der Entscheidung und Anmeldung. - Der von uns empfohlene deutschsprachige Dienstleister in England empfiehlt Ihnen geeignete Banken für die Eröffnung eines Kontos. Das erfolgt in der Regel innerhalb kurzer Zeit. In England gibt es kein Meldegesetz. Deshalb ist es nicht einfach, sich zu legitimieren. Der Dienstleister berät Sie, wie Sie kurzfristig ein Konto eröffnen können und die erforderliche Identitätsfeststellung bei der Bank abgewickelt werden kann und wie Sie einfach nund sicher an eine EC-Karte kommen. Das Servicepaket eines einfachen Kontos umfasst u.a. die Online-Kontoführung, einen monatlichen Kontoauszug, und eine EC-Karte.
- Der Dienstleister unterstützt Sie bei der Suche einer geeigneten Wohnung.
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
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Stand: Mai 2026
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