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Privatinsolvenz in Europa: Restschuldbefreiung in weniger als 6 Jahren


In Deutschland kann eine natürliche Person innerhalb von sechs Jahren ab Insolvenzeröffnung Restschuldbefreiung erlangen. In manchen Staaten Europas ist eine Restschuldbefreiung jedoch in einer kürzeren Zeit erlangbar.

Wir beraten über die Möglichkeiten einer Privatinsolvenz in Ländern Europas, in denen eine Restschuldbefreiung in weniger als sechs Jahren möglich ist, zum Beispiel in 12 oder 18 Monaten.
Wir beraten über die Schwierigkeiten einer Privatinsolvenz in diesen Ländern. Wir beraten über die erforderlichen Maßnahmen.

Eine Privatinsolvenz außerhalb Deutschlands zur Erlangung einer Restschuldbefreiung in weniger als sechs Jahren ist nicht für alle Schuldner sinnvoll. In vielen Fällen ist die Privatinsolvenz in Deutschland einfacher oder günstiger.
Wir vergleichen in die Belastung bei einer Insolvenz in Deutschland gegenüber derjenigen in anderen europäischen Ländern.



Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025