Photovoltaik und Einkommensteuer: Wann die PV-Anlage steuerfrei bleibt (9.Teil)
Rechtslage: Juni 2026
Verkauf, Übertragung und Erweiterung: Vorher prüfen, nicht nachher reparieren
Der Verkauf einer begünstigten PV-Anlage kann bei einem Betrieb, der ausschließlich steuerfreie Einnahmen und Entnahmen erzielt, ebenfalls steuerfrei sein. Das klingt einfach, sollte aber nicht vorschnell verallgemeinert werden. Wird eine bislang steuerpflichtige Anlage so übertragen, dass sie beim Erwerber steuerfrei wird, können stille Reserven aufzudecken sein. Auch Erweiterungen können die Steuerfreiheit erstmals eröffnen oder gefährden (BMF-Schreiben vom 17.07.2023, Rn. 11 und 22).
Besondere Vorsicht ist bei alten Anlagen geboten, die vor 2025 nicht begünstigt waren und durch die neue 30-kWp-Grenze je Einheit oder durch eine Erweiterung in den Anwendungsbereich rücken könnten. Hier sollte vor Vertragsunterzeichnung oder Erweiterungsauftrag geklärt werden, ab welchem Zeitpunkt Steuerfreiheit eintritt und ob ein Übertragungs- oder Veräußerungsgewinn entsteht (§ 52 Abs. 4 Satz 29 EStG; BMF-Schreiben vom 17.07.2023, Rn. 18 und 22).
Beispiel: Eine 2020 installierte Anlage auf einem Mehrfamilienhaus war wegen der damaligen Grenzen nicht steuerfrei. 2026 soll sie erweitert werden. Die Erweiterung kann dazu führen, dass die neue Rechtslage erstmals anwendbar wird. Ob das gewünscht ist und welche Folgen sich für Buchwerte, stille Reserven und laufende Kosten ergeben, ist ein Beratungsfall.
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Stand: September 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
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Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
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- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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