Photovoltaik und Einkommensteuer: Wann die PV-Anlage steuerfrei bleibt (8.Teil)
Rechtslage: Juni 2026
Strom im eigenen Betrieb: Der einfache Privatfall endet hier
Komplizierter wird es, wenn der Betreiber den Strom nicht nur privat nutzt oder einspeist, sondern in einem anderen eigenen Betrieb verbraucht, etwa in einer Werkstatt, einer Bäckerei oder einem Maschinenbauunternehmen. Dann ist zu prüfen, ob die PV-Anlage ein eigener Betrieb ist oder zum bestehenden Betrieb gehört und in welchem Umfang die Steuerbefreiung greift. (BMF-Schreiben vom 17.07.2023, Rn. 24 und 26.)
Die Grundidee lautet: Soweit der Strom eingespeist, privat entnommen oder an Dritte geliefert wird, kann die Steuerfreiheit greifen. Soweit der Strom im eigenen Betrieb verbraucht wird, können anteilige Kosten in diesem Betrieb relevant bleiben. In der Praxis braucht es hier eine nachvollziehbare Aufteilung und Messung (BMF-Schreiben vom 17.07.2023, Rn. 24).
Beispiel: Eine kleine Produktionsfirma betreibt auf dem Betriebsgebäude eine grundsätzlich begünstigte PV-Anlage. 60 Prozent des Stroms werden direkt in der Produktion verbraucht, 40 Prozent werden eingespeist. Für den eingespeisten Strom kann die Steuerbefreiung eingreifen. Für den betrieblich verbrauchten Strom muss geprüft werden, welche Kosten dem Betrieb zugeordnet werden können. Ohne Messkonzept ist eine saubere steuerliche Behandlung kaum möglich.
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Stand: September 2026

Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
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- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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